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Ein Geschädigter ist, so das Gericht, insbesondere nicht verpflichtet die Versicherung über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren und ihr die Gelegenheit zur Vorlage eines Restwertangebots zu geben. Er muss auch nicht nach Übersendung des Sachverständigengutachtens an die eintrittspflichtige Versicherung eine gewisse Zeit abwarten, bevor er das Fahrzeug verkauft. Restwertangebot der Versicherung – muss Geschädigter dieses abwarten? - Rechtsanwälte Kotz. Da ein solches Restwertangebot zum Zeitpunkt der Veräußerung des totalbeschädigten Pkws nicht vorlag, konnte der Kläger im vorliegenden Fall diesen zu dem vom Sachverständigen festgelegten Restwert veräußern, sodass der Versicherer zu der beantragten Nachzahlung von 2. 110, 00 € verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Ergänzend noch der Hinweis, dass eine Fehleinschätzung im Sachverständigengutachten in Bezug auf den Restwert des geschädigten Pkw nicht zu Lasten des Geschädigten geht, sondern allenfalls dazu führen kann, dass der Geschädigte sich aus einer solchen Fehleinschätzung ergebenden Ansprüche an den Haftpflichtversicherer des Schädigers abtreten muss, wenn dieser eine solche Abtretung verlangt.
Etwas anderes gilt – in engen Grenzen – jedoch dann, wenn der Versicherer dem Geschädigten rechtzeitig eine günstigere Verwertungsmöglichkeit unterbreitet, die dieser ohne Weiteres wahrnehmen kann und die ihm zumutbar ist. Dann ist der Geschädigte unter Umständen im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht gehalten, dieses Angebot anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 01. 06. 2010, AZ: VI ZR 316/09). Zum Hintergrund: Die Parteien stritten um restlichen Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall. Die alleinige Haftung des Beklagten steht außer Streit. Der Pkw des Klägers wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Ein von ihm eingeholtes Schadengutachten wies auf Grundlage von vier auf dem regionalen Markt eingeholten Angeboten einen Wiederbeschaffungswert von 10. 750 Euro aus. Der Kläger verkaufte sein Fahrzeug sodann am 11. Restwertangebot der versicherung 2. 2. 2014 zum Preis von 11. 000 Euro. Mit Schreiben vom 13. 2014 legte die beklagte Versicherung ein verbindliches Angebot eines nicht ortsansässigen Händlers über 20. 090 Euro vor.
Oktober 24, 2016 Wenn Sie die folgenden Tricks der Versicherer, die einen Unfallschaden regulieren sollen, kennen, wissen Sie, warum Sie nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen sollten. Vorab beachten Sie bitte immer Eines: Die Versicherung hat ein Interesse daran, daß die von ihr zu zahlende Schadenssumme so gering wie möglich ist. Rechtsanwälte in Mayen und ihre Fachgebiete. Daher unterhalten die Versicherer ein organisiertes Schadensmanagement, dessen Mitarbeiter die Aufgabe haben, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Kontaktaufnahme durch die Versicherung Der Halter eines unfallbeteiligten Fahrzeugs, insbesondere des schadensverursachenden Autos, ist vertraglich verpflichtet den Unfall und die Daten des Unfallgegners, die er am Unfallort erhalten hat, seiner Versicherung mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme der Versicherung zu Ihnen als Geschädigtem erfolgt daher meist sehr schnell. Oft erhalten Sie noch am Unfalltag oder einen Tag später einen Anruf eines Mitarbeiters der Versicherung. Er wird versuchen, Sie zu überrumpeln und Sie davon zu überzeugen, dass die Unfallabwicklung direkt über die Versicherung für Sie nicht nur bequem ist, sondern Sie so auch schnell und umfassend Ihr Geld erhalten.
Doch der Schein trügt, wie Sie gleich erfahren werden. Folgende Angebote werden Ihnen voraussichtlich unterbreitet: 1. Wir organisieren die Begutachtung Ihres Fahrzeugs Es wird Ihnen erklärt, dass die Versicherung einen professionellen Gutachter zu Ihrem Fahrzeug schickt, der öffentlich bestellt ist und den Schaden schnell und kompetent aufnimmt, damit Sie schnell zu Ihrem Geld kommen. Das hört sich ja erst einmal richtig gut an., zumal man Ihnen noch sagt, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und die Versicherung selbstverständlich auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernimmt. Restwertangebot der versicherung film. Der Trick: Die Versicherung wählt einen Gutachter aus, mit dem sie einen Kooperationsvertrag hat. Dieser hat natürlich ein Interesse daran, weiterhin von der Versicherung mit der Erstellung der Schadensgutachten beauftragt zu werden und die Versicherung wiederrum hat das Bestreben, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es spricht daher eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Schaden geringer dargestellt wird, als er tatsächlich ist.
( BGH, Urteil vom 25. 06. 2019, Az. VI ZR 358/18, Abruf-Nr. 210470). Das LG Stuttgart: "Der litauische Restwertmarkt ist einem durchschnittlichen Kaskoversicherungsnehmer gar nicht zugänglich, und dieser hat deshalb weder die Möglichkeit, ein ihm unter Bezug auf einen Anbieter aus Litauen vorgelegtes Restwertangebot auf seine Seriosität zu überprüfen noch diejenige, zu einem Zeitpunkt, an welchem er sein Fahrzeug nicht mehr nutzen will, es selbst nach Litauen zu verkaufen. " (LG Stuttgart, Urteil vom 14. 08. 4 S 76/19, Abruf-Nr. 210729). Restwert | Ermittlung des Restwerts beim Haftpflichtschaden mit Angeboten aus Osteuropa?. Daran ändert auch nichts, dass diese Angebote häufig mit dem Hinweis verbunden sind, der Verkauf werde über eine Abteilung der jeweiligen Restwertbörse (z. B. wie im BGH-Fall "i. h. s" = International Handling Service) abgewickelt. Denn woher soll der Geschädigte wissen, wer oder was das ist und worin deren Service besteht? Und es soll ja nur mit deren Hilfe "abgewickelt" werden. Der Verkauf bleibt ein Verkauf an den Ausländer. In den Fällen, in denen der Geschädigte selbst Unternehmer ist, stellen sich beim Verkauf ins Ausland Umsatzsteuerfragen.