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Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland in einem der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz direkt einen Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt) aufsuchen. Das gilt auch für Versicherte aus diesen Staaten in Deutschland. Ein vorheriger Kontakt mit einer Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die von den deutschen Krankenkassen ausgegebene elektronische Gesundheitskarte enthält auf ihrer Rückseite die EHIC als Sichtausweis. Versicherte aus den EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz wählen in Deutschland die Krankenkasse, die die Leistungen aushilfsweise zur Verfügung stellen soll, unmittelbar beim Leistungserbringer (Arzt). Abrechnung im Ausland | KV Nordrhein. In Deutschland erfolgt die Wahl durch Unterschrift auf einem mehrsprachigen Vordruck ("Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung). Die Leistungen werden nach den Regeln des Staates erbracht, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird (z.
So fallen u. a. die im Altverfahren bisher verwendeten Muster 80 und Muster 81 weg und werden durch eine kürzere "Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung" sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt. Zudem steht den zahnärztlichen Praxen über ihre Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Darüber hinaus entfallen die bisher notwendigen Kopien für den Identitätsnachweis. Dies macht das Verfahren insgesamt für alle Beteiligten komfortabler und schneller. Ferner wird der im Altverfahren insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt wurden (z. Patientenerklärung europäische krankenversicherung kontakt. B. Versicherte aus der Türkei oder Tunesien), Verwendung findende Behandlungs- oder Abrechnungsschein vom nun einheitlich gestalteten Nationalen Anspruchsnachweis abgelöst. Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über wesentliche Verfahrensabläufe Anlage 18 BMV-Z Erläuterungen und Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Praxishilfe EU-Recht Praxishilfe Abkommensrecht Hinweise zur Behandlung ausländischer Patienten (Altverfahren bis zum 30.
Geplante Behandlungen im EU-Ausland haben den Vorteil, Lücken in der Gesundheitsversorgung des eigenen Landes zu schließen. Wenn eine notwendige medizinische Behandlung im eigenen Land nicht rechtzeitig möglich ist, muss die Krankenkasse der geplanten Behandlung im Ausland zustimmen. Die Krankenversicherung des Heimatlandes bleibt für die Abrechnung der Kosten von Gesundheitsleistungen der richtige Ansprechpartner. Die eigene Krankenkasse bestätigt mit dem Formular E 112 ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme. Formulare zum Herunterladen | KV Nordrhein. Allerdings muss die eigene Krankenkasse nicht die Kosten für jede Form der Gesundheitsversorgung im Ausland übernehmen. Keine Krankenkasse wird unbegründeten Kostenmehraufwand erstatten. Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten E-Formulare verwenden, haben andere bereits auf das Format der Portablen Dokumente umgestellt. Beide Formen der Bestätigung sind ausreichend. HIER FINDEN SIE DAS FORMULAR E 112 IN ALLEN EU-AMTSSPRACHEN ZUM DOWNLAOD:
Die bisher notwendige Kopie dieses Identitätsnachweises entfällt ab 01. 2021. LEISTUNGSANSPRUCH Der jeweilige Leistungsanspruch ist unterschiedlich geregelt und unterliegt ggf. dringend zu beachtenden Einschränkungen. Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen des Ersatzverfahrens über die KZVLB. KZBV - Behandlung ausländischer Patienten im Rahmen der GKV. Weitere Infomationen Einen aktuellen Überblick zu den verschiedenen Anspruchsnachweisen und Besonderheiten der jeweiligen Staaten gibt das Informationsportal der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter. Unter den Menüpunkten → Leistungserbringer → Informationsportal EHIC/PEB → Aussehen der EHIC finden Sie Abbildungen der jeweiligen EHIC/GHIC-Designs. Informationen der KZBV unter: Annett Klinder, Tel. 0331/2977 304, annett. klinder(at)
Wichtig & Aktuell (insb. COVID) Abrechnung & Verwaltung Zahnarzt & Praxisführung Berufsausübung KZVB: Über uns Kontakt & Anfahrt Presse Patienten Login Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien: das sind zum einen erforderliche Cookies, die die Website nutzbar machen, indem sie Grundfunktionen wie den Zugriff auf den internen Bereich ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht in allen Bereichen richtig. Zum anderen kommen analytische Cookies zum Einsatz. Diese helfen unter anderem dabei, die Zahl der individuellen Besucher einzelner Seiten zu ermitteln. Patientenerklärung europäische krankenversicherung ag. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich. Wir nutzen die gewonnenen Daten nicht zu Werbezwecken, sondern ausschließlich, um den Service für Sie permanent zu verbessern. Mit einem Klick auf Zustimmen akzeptieren Sie diese Verarbeitung. Mehr über die KZVB erfahren Sie im Impressum. Sie haben die Wahl, welche Cookies Sie zulassen: Erforderliche Cookies machen die Website nutzbar, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf den internen Bereich ermöglichen.