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Dieser muss im Anschluss die Richtigkeit der Daten bestätigen oder ggf. einzelne Daten als fehlerhaft melden und die nach seiner Kenntnis korrekten Daten angeben. 15 Ich betreibe eine Balkon-PV-Anlage. Muss diese auch im MaStR eingetragen werden? Ja. Auch kleine und kleinste Stromerzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Netz angeschlossen sind, müssen im MaStR registriert werden.
Für Anlagen die ab dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, muss die Registrierung gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 MaStRV innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Die Marktakteure (Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferant, …) sind für ihre Daten jeweils selbst verantwortlich. Bei Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten sowie Speichern liegt die Datenverantwortung bei den Anlagenbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind somit dafür verantwortlich, dass die Daten zu den Einheiten in das MaStR eingetragen und aktuell gehalten werden. Startseite | MaStR. Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber. Damit das MaStR in möglichst vielen Zusammenhängen genutzt werden kann, muss es möglichst vollständig sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass auch Bestandsanlagen, also Anlagen die vor der Einführung des Marktstammdatenregisters in Betrieb genommen wurden, im MaStR abgebildet werden. Künftig lässt sich eine wachsende Zahl privatrechtlicher und behördlicher Prozesse mit einer Registrierung im MaStR vereinfachen oder setzt eine Registrierung voraus.
2021 registrieren. Sofern Ihre Anlage nach dem 30. Juni 2017 und vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurde, handelt es sich nach der MaStRV prinzipiell um eine Neuanlage. Wenn die Registrierungspflicht aber bereits erfüllt wurde (z. B. durch die Registrierung im PV-Meldeportal oder dem Anlagenregister) haben Sie ebenfalls 24 Monate Zeit um die Anlage im MaStR zu registrieren. Erfolgt die Registrierung nicht fristgemäß, wird die Auszahlung von Vergütungen nach dem EEG oder KWKG ausgesetzt, bis die Registrierung erfolgt ist. Das MaStR-Webportal erreichen Sie unter Haben Sie Fragen zur Registrierung? Unter erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Der Flyer mit Informationen zum Marktstammdatenregister unterstützt Sie ebenfalls bei der Registrierung. Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Bundesnetzagentur unter 0228 1433-33 oder über das Kontaktformular, das Sie unter finden.