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Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Referat Raumplanung und Stadtvermessung ( +43 3842 4062-271 oder) für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung. Rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung Beim Referat Raumplanung und Stadtvermessung erhalten Sie auch eine rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass dafür Gebühren anfallen. Umwidmung von Grundstücken Ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären. So gehen Sie vor: Kontaktieren Sie das Referat Raumplanung und Stadtvermessung ( +43 3842 4062-271 oder). Geben Sie die betreffende Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde bekannt. Beachten Sie: Bei Ausweisungen von Bauland sind zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Leoben privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandvertrag) abzuschließen. Raumplanung - Verwaltung - Land Steiermark. Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt. Gefahrenzonen & Hochwasser-Gefährdungsgebiete Ob ein Grundstück in einem Gefahrenbereich liegt, sehen Sie im: Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde Digitalen Atlas Steiermark Detaillierte Auskünfte und Stellungnahmen erhalten Sie bei: Wildbach- und Lawinenverbauung: zuständig für den Gefahrenzonenplan (Wildbäche, Hangrutschungen, Lawinen etc. ); in roten Gefahrenzonen herrscht Bauverbot, in gelben Gefahrenzonen sowie braunen und violetten Hinweisbereichen gilt Bauen mit Auflagen.
WAS IST DAS? Der Gefahrenzonenplan ist ein flächenhaftes Fachgutachten über die Gefährdung durch Hochwasser. Dabei berücksichtigt er im Speziellen die Feststoffprozesse, die für das jeweilige Einzugsgebiet typisch sind. Das sind etwa Muren oder Geschiebetransport. Er dient den Behörden als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen, für die Raumplanung, das Bauwesen und den Katastrophenschutz. BIODIGITOP - Verwaltung - Land Steiermark. Es werden folgende Zonen ausgewiesen: Rote Gefahrenzonen: Eine ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist wegen der voraussichtlichen Schadenswirkung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Gelbe Gefahrenzonen: Beinträchtigung der Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke, Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen sind möglich. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich. Funktionsbereiche: R ot-Gelb (notwendige Überflutungs- oder Rückhalteräume), Blau (Freihaltung für Schutzmaßnahmen), Braun (Hinweis auf andere als Bäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren), Violett (Erhaltung des Zustands der Flächen für natürlichen Schutz) Besondere Gefährdungen: z.
KAGIS Maps ist eine für Gestensteuerung konzipierte Kartenanwendung. Je nach Displaygröße des Endgeräts startet KAGIS Maps in einer mobilen Ansicht, optimiert für z. B. Smartphones und Tablets oder in einer Desktopansicht mit übersichtlicher Werkzeugleiste und Themensteuerung. Hier finden sie ein umfassendes Benutzerhandbuch. Hier gehts zu den Karten: