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Reihenhaus in Hermeskeil Typ: Schuldversteigerung Zuständigkeit: Amtsgericht Trier Aktenzeichen: 23 K 130/21 Termin: Mittwoch, 08. Juni 2022, 09:00 Uhr Verkehrswert: 44. 000 € Wertgrenzen: Wertgrenzen (5/10 & 7/10) gelten. Wohnfläche ca. : 100 m² Grundstücksgröße ca. : 236 m² Kategorie: Reihenhaus Eigenschaften: 2-geschossig und leerstehend Nutzungsstatus Leerstand Besichtigungsart Außenbesichtigung Merkliste:. Finanzierung: Jetzt vergleichen Genaue Adresse des Objektes Unterlagen anfordern Wichtige Infos zum Objekt wie vollständige Adresse, Expose mit Bildern, Gutachten, eventuell Eigentümerverhältnisse, Zustand, Modernisierung und Grundrisspläne können Sie aus den Unterlagen ( falls vorhanden) ersehen. Beschreibung Bei dieser Immobilie können Sie bis zu 50% des Verkehrswertes sparen und zahlen dann unter Umständen nur 22. Startseite rlp.de. 000 €. Dazu entfallen Notarkosten und Maklercourtage. Objektanschrift Die vollständige Adresse sehen Sie im Versteigerungskalender. Sie haben zusätzlich die Chance, bereits vor der Versteigerung mit dem Gläubiger( Eigentümer) in Kontakt zu treten und eventuell die Immobilie vor der Versteigerung unter dem Verkehrswert zu kaufen.
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Datenkategorien und Datenherkunft: Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten und Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt. Amtsgericht Trier Immobilien - Seite 2 von 7 - Zvg Zwansgversteigerung. Empfänger: Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligten des jeweiligen Verfahrens, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer: Gemäß § 1 des "Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens" (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern.
Zurzeit keine aktiven Zwangsversteigerungen. Dieses Amtsgericht hat zurzeit keine aktiven Zwangsversteigerungen.
Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.