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Mein Werk ist da immer auf dem allerneusten Stand. 3. ) Unsere Verfassung definiert sich konsequent und richtigerweise kompromisslos als Antithese zum nationalsozialistischen Unrechtsstaat, was im "Maunz/Dürig" auch unmissverständlich deutlich wird. Aus meiner Sicht lässt keiner der renommierten Autoren dieses traditionsreichen Kommentars daran heute auch nur einen Zweifel aufkommen. Zu den Autoren gehören auch aktuelle und frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts. 4. ) Ich bin bemüht, bei "Grundgesetz-Fotos" die Kommentare zu wechseln, die auf den Bildern zu sehen sind. Im vergangenen Jahr war es etwa "Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke". In der täglichen Arbeit mit dem Verfassungsrecht gehört der "Maunz/Dürig" dabei zu aktuellen Standardwerken. 5. ) Der Beck-Verlag hat zuletzt erklärt, aktuelle Studien zu den ebenfalls umstrittenen Namensgebern Otto Palandt und Heinrich Schönfelder abwarten zu wollen, um zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, wie allgemein mit Namen historisch belasteter Personen in Werktiteln umgegangen werden soll und ob es beim "Maunz/Dürig" zu Anpassungen kommen soll. "