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Besonderheiten können sich bei Geschenken an andere Unternehmen für deren Betriebsvermögen ergeben. Die pauschale Besteuerung des Geschenks erhöht somit die Aufwendungen des Unternehmers um 30%. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es sich durchaus lohnt, die Pauschalsteuer zu übernehmen und den Empfänger hierauf – bspw. in einer Grußkarte – hinzuweisen. Der Empfänger des Geschenks erfährt damit ein erhöhtes Gefühl der Wertschätzung. „Geschenke“ an Geschäftsfreunde ohne Pauschalversteuerung nach § 37b EStG - Stannek Steuerberatung. Darüber hinaus erhält der Empfänger das Gefühl, dass er mit einem soliden Unternehmen zusammenarbeitet, welches seine steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Die Pauschalsteuer selbst ist beim Zuwendenden als Betriebsausgabe abziehbar, wenn das Geschenk selbst als Betriebsausgabe abziehbar war. Die Pauschalsteuer selbst ist nicht in die 35-EUR-Grenze bezüglich der Abzugsfähigkeit von Geschenken mit einzubeziehen. Sachzuwendungen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 10 EUR unterliegen nicht der Pauschalsteuer i. S. d. § 37b EStG.
Da die 5 Euro für Verpackung und Versand nicht in die Summe der Aufwendungen für das Geschenk gerechnet werden kann, ist nur das Geschenk des Steuerberaters X an seinen Mandanten Y beim Steuerberater als Betriebsausgabe abzugsfähig, da die Aufwendungen mit 33 Euro netto die Grenze von 35 Euro netto nicht überschreiten. Keine Geschenke in diesem Sinne sind bspw. : Kränze und Blumen bei Beerdigungen Preise anlässlich eines Preisausschreibens oder einer Auslosung. Auch Werbeartikel bzw. Streuwerbeartikel wie bspw. Kugelschreiber, Feuerzeuge oder Schlüsselanhänger sind grundsätzlich Geschenke in dem hier beschriebenen Sinne. In der Praxis ist dies jedoch unproblematisch, da hier die Wertgrenze von 35 Euro pro Jahr in der Regel nicht überschritten wird. Zu beachten sind bei Geschenken stets besondere steuerliche Aufzeichnungspflichten im Rahmen der steuerlichen Buchführung. Demnach sind bspw. Geschenk, bei dem die Freigrenze überschritten ist – nicht abzugsfähig - Infoportal Buchhaltung. Aufzeichnungen zu den Empfängern der Geschenke zu führen. Erfahren Sie mehr zu den Aufzeichnungspflichten im Artikel Buchführung.