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Ein Dampfer, auf dem Maschinenraum und Brücke soviel Atmosphäre ausstrahlen wie die Renommierstücke eines Schiffahrtsmuseums, der noch nie die Flüche der Mannschaft gehört und noch von keiner mitreisenden Ehefrau heimgesucht wurde. Ein Schiff, so gänzlich ohne die dekorativen Farb-, Öl- und Schmierflecken – mit einem Wort ein totes Stück Stahl und Kunststoff, das darauf wartet endlich mit Leben erfüllt zu werden, endlich dahin zu kommen wohin es gehört: in das tosende Meer, in die wogenden Wellen. Und das an den Festmacherleinen zerrt um endlich loszukommen, um seiner Bestimmung nachzugehen: nämlich der – wie wir Eingeweihte inzwischen alle wissen -, eine Ladung von A nach B zu bringen. Nichts anderes tue ich an diesem 2. Januar auch. Neben dem Schreiben ihrer Seefahrtsbücher (Verheiratet mit einem Seebären) - (Mein Mann? - Der fährt zur See! Mein Mann, der fährt zur See Trailer & Teaser. ) widmet sich Maria Rohmer auch den Themen "Krankheit", "Sterben", "Trauer" und "Abschiednehmen". Gedanken, die sie in "Am Ende des Regenbogens" zusammenfasst.
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§ 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (1) 1 Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. 2 Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen 1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht; [……] Welche Art und Zustellung von Werbung ist zulässig? Zulässig ist/sind: Brief- und Briefkastenwerbung stellt für sich keine unzumutbare Belästigung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. Wie kann man den lästigen Einwurf von Werbung in Briefkästen wirksam ein Ende setzen?. 1 UWG dar. Allerdings, müssen hier Werbewidersprüche nach § 7 Abs. 1 UWG und nach § 7 Abs. 2 UWG grundsätzlich beachtet werden. Auch einmalige Missachtungen sind unzulässig, solange es sich nicht um einen " Ausreißer (versehentliche Nichtbeachtung des Sperrvermerks)" handelt.
Was haltet Ihr davon, bzw. was würdet ihr machen? In diesem Sinne... Danke & Gruß. Tom @ Antispam e. V.... ich bitte darum mich nicht gleich zu verklagen wegen des Logos... falls ich es nicht benutzen darf, bitte kurz mitteilen Geändert von Liquid-Sky-Net (13. 2006 um 08:43 Uhr) Grund: Typo Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o. k. Werbung briefkasten unterlassungserklärung auf. - man kennt mich dort! :D Zitat von axys Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig. 13. 2006, 21:37 #2 Neues Mitglied Flyer 10 Pizzaflyer??? Da kannst Du zumindest nicht über mangelnde Auswahl klagen *g* Bei uns kommt höchstens alle drei bis vier Wochen mal einer an. Zu Deinem Text würde ich noch folgendes ergänzen: "Bei Zuwiderhandlungen werden wir eine Unterlassungserkärung vom Auftraggeber fordern... " Da der Verteiler - ob direkt oder indirekt - im Auftrag der Pizzeria handelt, wäre m. E. auch von dieser die Unterlassungserklärung und alles Übrige zu fordern. Ob Du letztlich vor Gericht damit durchkommen würdest, ist eine andere Frage.
Ich meine damit nicht andere Sticker am Briefkasten oä., ich möchte dass der Sender für seine beleidigende Werbung evtl. eine Strafe zahlt Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Willst Du, dass Dir keine Werbung in den Kasten gesteckt wird, weil Du einen entsprechenden Sticker drauf hast. Dann kannst Du das Unternehmen anschreiben und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs hinweisen, dass Zusteller und Werber solche Aufkleber zu akzeptieren haben (Az. VI ZR 182/88). Hier kannst Du auch einen Anwalt beauftragen, dass er die betreffende Firma abmahnt und eine schriftliche, strafbewährte Unterlassungserklärung verlangt. Das ist allerdings nicht ohne Kostenrisiko. Bündnis 90 / Die Grünen - Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen unerwünschter Wahlwerbung. Oder willst Du, dass gegen den Ersteller der Werbung ermittelt wird, zum Beispiel wegen Beleidigung? Dann musst Du bei der Polizei oder direkt beim Staatsanwalt Anzeige erstatten. Hier hast Du erst einmal kein Kostenrisiko, wenn es eine allgemeine Beleidigung ist und diese nicht direkt gegen Dich gerichtet ist. Beim erstmaligen Verstoß i. d.