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Moin, wir haben 2016 mit einem Architekten zusammen unser Traumhaus hochgezogen. Allerdings ließen wir von ihm nur die Planung und den Schriftverkehr mit den Ämtern erledigen. Das Einholen der Angebote, Verhandeln, Vergeben, Koordinieren, etc. lief dann alles wieder von unserer Seite aus. Er hat, da er im Nachbarort wohnte, allerdings alle paar Tage mal einen Blick auf die Arbeiten geworfen und stand auch sonst für Nachfragen jederzeit zur Verfügung. Hausbau mit architekt oder bautraeger . Wir konnten so sehr viel Geld sparen, jedoch hatten wir auch jede Menge Arbeit… Vor der Entscheidung für den Architekten wollten wir eigentlich einen GU beauftragen. Hatten uns von Massa, Hanse Haus, Allkauf Haus, FingerHaus, und vielen mehr Angebote eingeholt. Entschieden uns für einen GU, hatten Vorbemusterung und auch irgendwann den Vertrag vorliegen, allerdings waren die Aufpreise für kleinste Unterschiede wirklich enorm. Beispiel: Der Aufpreis, eine Doppeltür gegen eine Schiebetür zu tauschen betrug 3. 000 Euro. Darüber musste ein Bekannter von uns dann herzlich lachen.
Für ihn gibt es auch keine Versicherungspflicht. Gabriele Heinrich: "Fazit: Wer genau hinsieht, kann wegen der Standardisierung preisgünstig bauen, oft mit mehr Spielraum bei der Gestaltung als beim Bauträger – aber auch mit mehr Risiko. " Maßanfertigung vom Architekten Der Bauherr beauftragt selbst einen Architekten, der ihn berät und das Haus nach seinen Vorstellungen plant. Er ermittelt die Kosten und beantragt die Baugenehmigung. Der Architekt schreibt die Arbeiten mit Leistungsverzeichnissen aus, beurteilt die Angebote und hilft bei Auswahl der Firmen. Die Aufträge können einzeln oder an einen Generalunternehmer vergeben werden. Rechtlich ist in jedem Fall der Bauherr Auftraggeber. Eine grundlegende Entscheidung: Architekt oder Bauträger? | viaLog Bauplanung. Ihm haften alle Beteiligten direkt für Mängel an ihrer Arbeit. Die Bauüberwachung durch den Architekten sorgt dafür, dass Mängel frühzeitig erkannt und beim richtigen Unternehmen reklamiert werden. Im Nachhinein ist nämlich oft kaum noch festzustellen, ob etwa der Estrichleger oder der Fliesenleger für Mängel am Boden verantwortlich ist.
Die Angaben sollten deshalb immer genau und unmissverständlich sein. " Um Geld zu sparen, legen viele Käufer auch gern selbst Hand an. In diesem Fall haben sie ein "Ausbauhaus" vom Bauträger gekauft. Es wird etwa im Rohbau übergeben, so dass danach noch Estrich gelegt und die Elektrik installiert werden muss. Manchmal müssen aber auch "nur" noch alle Malerarbeiten erledigt werden. "Wer selbst anpackt, sollte bereits vor Vertragsabschluss auflisten, welche Eigenleistungen er erbringen will", sagt Greppmair. "Auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird dann erforderlich sein. " Bauprofis wie Martin Wüstefeld raten grundsätzlich vom Modell der zusätzlichen Eigenleistung ab. "An Kostenersparnis bringt es nicht viel", so Wüstefeld. "Materialkosten sind gering, da das Material nur mit 20 bis 40 Prozent an den Gesamtkosten beteiligt ist. Der Löwenanteil liegt bei den Lohn- oder Personalkosten, und die spart man nur, wenn man wirklich alles selbst macht. Bauen mit Architekt bietet privaten Bauherren zahlreiche Vorteile. " Meist kaufen die Teilzeit-Bauherren im Baumarkt ein, Profis hingegen zahlen häufig nur 60 Prozent vom Listenpreis der hochwertigen Materialien, die es im Baumarkt häufig gar nicht gibt.
Der Architekt erfüllt individuelle Träume Soll es dagegen deutlich individueller werden, kommen Sie um einen Architekten nicht herum. Dieser fungiert als unabhängiger Planer, aber auch zunehmend als Bau-Manager mit ähnlichen Pflichten und Befugnissen wie der Bauträger. Der wesentliche Unterschied ist juristischer Natur: Auch wenn der Architekt Ihren Hausbau plant und überwacht, sind Sie der direkte Vertragspartner sämtlicher angeschlossenen Handwerker. Damit geht zwangsläufig ein größerer Aufwand einher - von der kreativen Mitwirkungspflicht bei der Planung durch den Architekten einmal abgesehen. Auch können Streitigkeiten mit einzelnen Handwerkern in lange Prozesse ausarten, die Sie beim Bauträger-Haus einzig mit dem Generalunternehmer zu führen hätten. Schließlich sind die erhöhten Kosten zu beachten: Der Architekt veranschlagt etwa 10% des Bauvolumens als Honorar.
Bei dieser Form des Bauens stellen Sie das Grundstück zur Verfügung und beauftragen einen Generalunternehmer (GU) mit der Bauausführung. Rechtsgrundlage ist der GU-Vertrag - ein Werkvertrag. Vereinbart wird die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses nach einem vorgegebenen Plan. Die Planung selbst ist nicht Aufgabe des Generalunternehmers, meist wird ein extra Architekt benötigt. In der Regel wird dem GU das Recht eingeräumt, einzelne Gewerke an Subunternehmer zu vergeben. In der Praxis errichtet der Generalunternehmer zumindest den Rohbau in Eigenregie, während andere Arbeiten - zum Beispiel Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallation - an Fachfirmen vergeben werden. Dem GU obliegt die Gesamtkoordination und Überwachung. Worin liegt der Unterschied zum Generalübernehmer (GÜ)? Während ein Generalunternehmer einige Arbeiten bei der Errichtung des Hauses selbst übernimmt, engagiert ein Generalübernehmer ausschließlich Subunternehmen, die die einzelnen Gewerke beim Hausbau ausführen.
Während der Planungs- und Bauphase erhält der Bauträger von seinem Kunden leistungsbezogene Abschlagszahlungen. Diese werden unter anderem nach Kauf des Grundstücks und nach Abschluss einzelner Bauphasen fällig. Die Verantwortung für die Ausführung überträgt der Bauträger an ein Generalunternehmen oder an verschiedene Subunternehmer. Bis zum Abschluss des Hausbaus ist er deren Ansprechpartner. Dieses Baukonzept bedeutet wenig Aufwand und Kostensicherheit für den Bauherrn. Allerdings ist sein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Baus eingeschränkt. Bauträger verkaufen ihren Kunden nicht nur ein schlüsselfertiges Haus, sondern auch das dazugehörige Grundstück.
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00 Uhr Valk, Thorsten, apl. Prof. Dr. Wagener, Cornelia JenTower, Raum 21N06 Winkler, Iris, Univ. Dr. Frommannsches Anwesen, Raum 140, Ritterhaus Wuthenow, Kerstin Frommannsches Anwesen, Raum E040, Ritterhaus Frommannsches Anwesen, Raum 240 Ritterhaus Frommannsches Anwesen, Raum 202, Frommansches Haus 07743 Jena