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Wir, das sind der Gründer des Unternehmens DerBrillenmann GmbH, Wolfgang Altmeyer, und sein Partner Robert Wimmer. Wolfgang Altmeyer (Dipl. Ing. ) ist stolzer Ehemann und Familienvater von 2 Kindern. Robert Wimmer ist erfahrener Optikermeister und ebenfalls Familienmensch. Wir möchten gemeinsam eine flächendeckende Expansion des Nahversorgungskonzeptes in Bayern in den nächsten Jahren umsetzen. Dazu gehört neben den wichtigen Dorfläden auch eine mobile Versorgung in Seniorenheimen und von Menschen mit eingeschränkter Mobilität jeweils nach Terminvereinbarung. Das Team von DerBrillenmann GmbH wird Sie mit Qualität, Kompetenz, Präzision und einem umfassenden Service begeistern. Vereinbaren Sie im Dorfladen in Gleiritsch oder direkt bei DerBrillenmann GmbH einen unverbindlichen Termin. V. i. S. DerBrillenmann GmbH | Implisense. d. P
Arbeitsatmosphäre unter den Kollegen gut Work-Life-Balance Es gibt jede Woche frisches Obst und Wasser Kollegenzusammenhalt ich habe positive Erfahrungen gemacht Vorgesetztenverhalten ungeduldig und ungenau Arbeitsbedingungen modern eingerichtet und nötiges Material vorhanden Kommunikation Die Geschäftsleitung ist ungeduldig und ungenau in der Kommunikation Interessante Aufgaben Unternehmen ist aufgeschlossen und Zielstrebig Umwelt-/Sozialbewusstsein Umgang mit älteren Kollegen
Wenn Sie eine Firma auf Ihre Watch-Liste setzen, benachrichten wir Sie über Ihre E-Mail-Adresse, sobald neue Bekanntmachungen zu dieser Firma vorliegen. Das Dossier ist eine druckfähige PDF-Datei, die Informationen und Publikationen zu dieser Firma zusammenfasst. Die Erstellung von Dossiers ist im Rahmen Ihres Tarifs kostenfrei. Nach Erstellung wird das Dossier umgehend an Ihre E-Mail-Adresse verschickt. HRB Auszug: 34859, Nürnberg | DerBrillenmann GmbH, Schwanstetten | 29.01.2022. Name Register Ut Amtsgericht Nürnberg HRB 34859 Adresse Gegenstand Die Herstellung und der Vertrieb von Brillen und optischen Produkten aller Art. Originaldokumente Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten und weitere Originaldokumente sind in Deutschland kostenpflichtig. Für unsere Premium-Kunden sind sie einfach, schnell und kostengünstig hier zugänglich. Datum Preis Gesamtbetrag Die angeforderten Dokumente werden in Kürze an Ihre E-Mail-Adresse Bonitätsauskunft Zu diesem Unternehmen finden Sie bei unserem Partner SCHUFA B2B-Bonitätsinformationen inklusive Bonitätsindex, Ausfallwahrscheinlichkeit und Kreditlimit-Empfehlung.
Kategorie: Recht & Urteile Veröffentlicht: 10. Juni 2013 Werbeaussagen, mit denen für "Original Spiruletten mit Gerstengras" in der Weise geworben wird, dass das Produkt "über 7. 000 Vitalstoffe" enthalte und Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" sei, sind irreführend und zu unterlassen, so das Urteil des OLG Hamm. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen bestätigt. Die streitgegenständlichen Werbeaussagen verstießen gegen Art. 8 der Europäischen Health Claim VO (HCVO), VO (EG) Nr. 1924/2006. Der Sachverhalt Die in Essen ansässige Beklagte vertreibt über das Internet "Original Spiruletten mit Gerstengras" als Nahrungsergänzungsmittel. Spiruletten mit gerstengras inhaltsstoffe. Diese bewarb sie u. a. mit den Aussagen, dass das Produkt "über 7. 000 Vitalstoffe" enthalte und dass das Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" sei. Diese Werbung beanstandete der klagende Verband als unzutreffend und damit irreführend und hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat den Unterlassungsanspruch des Klägers bestätigt. 1924/2006. Nach dieser Bestimmung dürften nährwertbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn sie im Anhang der HCVO aufgeführt seien und den in der HCVO festgelegten Bedingungen entsprächen. Diesen Voraussetzungen genügten die beanstandeten Werbeaussagen nicht. Die Werbeaussagen enthielten nährwertbezogene Angaben. Als Nahrungsergänzungsmittel seien die "Original Spiruletten mit Gerstengras" Lebensmittel im Sinne der HCVO. Die Angabe, diese Spiruletten enthielten "so viele Vitalstoffe", sei nährwertbezogen, sie weise dem Produkt besondere positive Nährwerteigenschaften zu. Unter Vitalstoffen verstehe man alle vom menschlichen Körper benötigten bzw. der Gesundheit des Organismus förderlichen Substanzen, u. Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme. Spiruletten mit gerstengras haare. Ausgenommen seien nur Nährstoffe, die der direkten Energiezufuhr dienen. Die beanstandete nährwertbezogene Werbung der Beklagten sei gem.
Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise verwendet werden.