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An dieser Stelle hängt das Setup immer etwas, Kaffee Trinken und abwarten. Nun geht ihr in den Ordner, wo ihr der Planer hin installiert habt. Hier sollte ein Ordner namens DerPlanercd liegen. Öffnet ihn. In diesem Ordner erstellt ihr einen neuen Ordner mit namen Planer. Die Ordner Kopiert ihr die 3 Ordner DAT, KARTE und SPIEL und fügt sie in dem neu erstellten Ordner Planer ein. Warum dies die Ersteller der Internet Version nicht selbst gemacht haben, kann ich euch nicht sagen. Als nächstet Startet ihr D-Fend Reloaded. Hier zu bekommen: D-Fend Reloaded - Download - CHIP Online Oben in der Leiste steht Hinzufügen. Klickt drauf und wählt den Menüpunkt Hinzufügen mit Assistent. Ein neues Fenster öffnet sich. Klickt ein mal auf Weiter und dann auf den kleinen Button oben rechts neben Zu Startendes Programm. Nun sucht ihr euch den Ordner raus wo ihr Der Planer installiert habe. Dort angekommen wählt die aus und bestätigt. Nun klickt ihr wieder so lange auf Weiter bis ihr zu den Optionen kommt, wo ihr Laufwerke hinzufügen könnt.
Der Planer 2 Jahr: 1996 Genre: Wirtschaftssimulation Entwickler: Greenwood Ent. Publisher: Greenwood Ent. Betriebssystem: MS-DOS Der Planer 2 auf Windows XP + Windows Vista + Windows 7 + Windows 8 spielen: Mit diesem Video zeige ich Euch wie Ihr "Der Planer 2" auch auf aktuellen Betriebssystemen (wie Windows XP / Windows Vista / Windows 7 / Windows 8) spielen könnt. wichtige Hinweise: 1. ) Wenn Euer CD/DVD-Laufwerk nicht mit dem Buchstaben "E" sondern z. B. "F" bezeichnet ist, müsst Ihr den Pfad für das CD-Laufwerk in der DOSBox anpassen. Er würde in diesem Beispiel dann wie folgt lauten: mount d f:\ -t cdrom 2. ) Tastenkombination für Vollbild bei DOSBox: Alt + Enter Bitte beachtet, dass Ihr den Ordner "DOS" auf dem Laufwerk "C" erstellt habt, schaut Euch hierzu bitte mein DOSBox Tutorial an. Funktioniert auf nachfolgenden Systemen: Windows XP: Ja (mit DOSBox) Windows Vista (32-Bit): Ja (mit DOSBox) Windows Vista (64-Bit): Ja (mit DOSBox) Windows 7 (32-Bit): Ja (mit DOSBox) Windows 7 (64-Bit): Ja (mit DOSBox) Windows 8 (32-Bit): Ja (mit DOSBox) Windows 8 (64-Bit): Ja (mit DOSBox) Spiel verfügbar über: Screenshots: Patches: Tipps: Cheats: Sonstiges: Kommentare / Comments:
Bei dieser Version müsst ihr etwas anders vorgehen, da das Spiel mit der CD gestartet werden muss. Die CD sollte folgende Daten enthalten: Ihr startet die DOS-Box und gebt folgende Befehle ein: mount c c:\dos mount d e:\ -t cdrom (evtl.
Es ging weiter: Wenn ich im Alltag eine kleine Bemerkung von Freunden und Erwachsenen bekam, habe ich mir Gedanklich gedacht und flüsternd ausgesprochen: "Ach, halts Maul. ", anstatt ein "Ja ja. ", was ich eher besser finde, als "Halts Maul. "! Halts Maul. Jetzt geht es sogar so weit, dass ich gedanklich schon Wörter zusammenbaue, die am Ende eine beleidigung haben. Beispiel: "Na du Fo. ". Sowas ist langsam nicht mehr feierlich und ich habe Angst, dass ich sowas jetzt "eingebrannt" habe. Hat da jemand Erfahrung oder Ahnung, warum sowas ist und wie man sowas wegbekommt? Ein "Hör einfach damit auf. " reicht leider nicht.
Zu beachten ist jedoch, dass eine Strafverfolgung des Schülers, der die Beleidigungen über WhatsApp verschickt hat, überhaupt nur möglich ist, sofern er bei Begehung der Tat mindestens 14 Jahre alt ist. Anderenfalls ist er gem. § 19 StGB nämlich nicht schuldfähig und kann sich nicht strafbar machen. Zu beachten ist, dass im Fall eines minderjährigen Täters, der mindestens 14 Jahre alt ist, der Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eröffnet ist (vgl. § 1 Abs. Ist halts maul eine beleidigung in barcelona. 2 JGG), sodass das Jugendgericht zuständig und Jugendstrafrecht anwendbar ist. Ordnungsmaßnahmen der Schule: Da der Täter nicht Schüler an der Schule des Opfers ist und ohnehin unklar ist, inwiefern die Beleidigungen in schulischem Kontext erfolgen, kommen erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen durch die Schule der Schülerin gegen den Täter nicht in Betracht. Zivilrechtliche Aspekte: Auf zivilrechtlicher Ebene besteht theoretisch die Möglichkeit, den Täter über seine Eltern kostenpflichtig abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern, die allerdings aufgrund seiner Minderjährigkeit nur unter Mitwirkung seiner gesetzlichen Vertreter wirksam abgegeben werden kann.
Der Vater kam es wurde schnell gehalten um ihm im Regen ins Auto zu lassen dann wäre man sofort weiter. Wenn da was kommt dann wird das natürlich ohne wenn und aber gezahlt... und wie soll man sich entschuldigen wenn man den "Kläger" nicht kennt? # 4 Antwort vom 6. 2013 | 11:02 Von Status: Unbeschreiblich (30192 Beiträge, 9404x hilfreich) Wenn er eine Anzeige erstattet, "kennt man ihn" dann ja, zumindest mittelbar über die Polizei. Zu einer Anzeige kann es übrigens immer kommen, da jeder alles anzeigen kann. Was dann mit so einer Anzeige passiert ist die andere Frage, auf die oben ja schon näher eingegangen wurde. "Bitte um Verständnis, dass ich keine Rechtsfragen per PM ist nicht Sinn des Forums" Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 6 Antwort vom 6. 2013 | 12:18 Es war ja nicht mal so gemeint... Wenn mich jemand beleidigen würde weil er nur mal schnell ein "halt doch die fresse" raus lassen würde dann würde ich einfach denken "jaja"... Wenn jetzt jemans sich vor mich stellen würde und sagen würde "hey du arsch und du.... Massive Beleidigungen über WhatsApp – Was tun?. " usw. dann wäre es für mich was anderes... Ja ich weiss, dass das "halt die fresse" auch nicht okay war.