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v. 23. 04. 2002 - 2 R 7/01; VGH München, Beschl. 12. 10. 2006 - 25 ZB 03. 1471), so dass es nur darum geht, von wo ab die maximal zulässigen 2 m zu messen sind. BW: Wie wird bei Hanglage gemessen für Höhe Oberkannte Dachrinne. Die festgelegte Geländeoberfläche ist dabei immer die Geländeoberfläche, die in einem Bebauungsplan festgesetzt oder in der Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung bestimmt ist - das wäre also zu prüfen, kann nicht in der ERSTberatung erfolgen" Quelle: Die festgelegte Geländeoberfläche ist bei uns in der Baugenehmigung festgesetzt- diese entspricht nicht dem Gelände welches nun aktuell vorhanden ist (der Nachbar hat auch einen Teil unseres Grundstücks abgetragen). Auch ist unser Grundstück ein Hanggrundstück. Welche Geländeoberfläche wird denn in der Praxis als Kriterium ob das Vorhaben nun verfahrensfrei ist oder nicht herangezogen? Ich lese überall dass die Geländeoberfläche im Baurecht immer die festgelegte VOR jeglichen künstlichen Abgrabungen/Aufschüttungen ist. In der LBO RLP steht bezüglich Mauern: "(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:" (..... ) "Stützmauern bis zu 2 m Höhe über der Geländeoberfläche" Liebe Grüße.
Die Draufsicht stammt aus dem B-Plan, auf dem auch die derzeitigen Höhenlinien eingezeichnet sind. Es handelt sich um die Flurstücke 451+452 (diese werden noch vor Baubeginn zu einem Flurstück verschmolzen). 446, 7 KB Aufrufe: 436 968, 5 KB Aufrufe: 305 #2 dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0, 8m für Aufschüttung + Max. Ist das so korrekt? Ja, oder genauer, an der Grenze darf die mittlere Wandhöhe (also Oberkante Attika) des Carports 3, 0m nicht überschreiten. Aber warum willst Du für den Carport aufschütten und was machst Du mit dem guten Meter Höhenunterschied zwischen Vorder- und Hinterkante Carport? #3 Den Carport um 0, 8m aufschütten wird nichts werden. Wie willst du denn den Höhenunterschied mit dem Auto zurück legen? Selbst auf 10m wären das immer noch 8% Steigung... Hmm Hang. Baugenehmigung natürliche Geländeoberfläche? Baurecht. Ist bei uns ziemlich ähnlich, wir bauen deshalb mit Split Level. Bei 4, 5m auf 33m Länge sinds ungefähr 1, 5m auf 10m. Also ungefähr ein halbes Geschoss Versatz auf eine Hauslänge gesehen.
Wohlgemerkt: Eine Interpretation aus der Ferne ohne Ortskenntnis und Einblick in die Aktenlage. Vorsorglich sollten Sie sich unbedingt diese Interpretation durch eine förmliche Anfrage bei der Baubehörde bestätigen lassen, weil ein abschließendes Urteil im vorgegebenen Rahmen nicht möglich ist. Begründen Sie Ihre Anfrage unter Hinweis auf den o. zitierten § 18 Absatz 1 BaunutzungsVO: "(1) Bei Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen. " Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Krim. -Dir. a. D. Willy Burgmer Rückfrage vom Fragesteller 01. 07. Re: Verstndnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage. 2020 | 21:08 Ich habe leider kein Glück die Bezugspunkte in Erfahrung zu bringen.... Liegt das an der Form meiner Frage oder verhält sich die Behörde hier atypisch? > Gesendet: Mittwoch, 1. Juli 2020 um 09:23 Uhr > Von: Kreisbaumeisterin Sehr geehrter Herr …, bei dem Flurstück handelt es sich um ein bebautes Grundstück. Die "Bezugspunkte" sind vor Ort, eventuell von einem Vermesser, zu ermitteln. Grundsätzlich ist von dieser Höhe auszugehen: Wie im Bebauungsplan genannt gilt hier gemessen vom Gelände bis zur Oberkante Dachrinne (Traufe) bergseits max.
Betrachtet wird allerdings nur der Höhenverlauf des Geländes an allen Außenwänden. Der übrige Geländeverlauf auf dem Grundstücks kann also eine unterschiedliche Höhenlage aufweisen. Vorhandene Geländeoberfläche [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die vorhandene Geländeoberfläche kann entweder der natürlichen Geländeoberfläche entsprechen oder durch eine rechtmäßig genehmigte oder verfahrensfreie Aufschüttung bzw. Abgrabung entstanden sein. [5] Rechtswidrig entstandene Aufschüttungen oder Abgrabungen finden keine Berücksichtigung und müssen unter Umständen sogar beseitigt werden. Nach einer gewissen Zeit ist allerdings davon auszugehen, dass auch eine rechtswidrig geschaffene Geländeoberfläche als natürliche Geländeoberfläche angesehen wird. So hat beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein vor 25 bis 30 Jahren aufgeschüttetes Gelände eine neue natürliche Geländeoberfläche bildet. [6] Festgelegte Geländeoberfläche [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Geländeoberfläche kann auch auf Antrag oder von Amts wegen im Rahmen eines Verwaltungsaktes festgelegt werden.
Frage: Ich möchte in Baden-Württemberg ein bestehendes Haus um einen Anbau aufstocken. Es steht in einem Gebiet, in dem max. zwei Vollgeschosse zulässig sind. Es besteht aus drei Geschossen und ist in einen Hang gestellt. Das unterste Geschoss ist dreiseitig eingegraben (< 1. 40m im Mittel sichtbar) auf der talseitigen Strassenseite jedoch wegen künstlich verändertem Geländeverlauf frei sichtbar (horizontaler Stellplatz/Zufahrt). Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss (ca. 2/3 m2 des mittleren Geschosses) ausgebildet. Wenn man die dreiseitig eingegrabenen Wände des Kellergeschosses betrachtet, so ist das Geschoss grösstenteils eingegraben. Der theoretische "natürliche" Geländeverlauf an den strassenseitigen Gebäudeecken liesse weniger als 1. 40m des Kellersgeschosses sichtbar (Linie Schnitt Gebäudeecke/Terrain); sichtbar ist jedoch wegen des Geländeversprung an diesen Gebäudeecken (horizontale Zufahrt) das komplette Kellergeschoss. Handelt es sich bei diesem "Kellergeschoss" hierbei um ein nicht anrechenbares Geschoss oder etwa um ein Vollgeschoss?
in …. interessiert: > Der Bebauungsplan erhält folgende Höhenfestlegungen: > "– 1 – geschossige Bebauung (bergseitig 1 Geschoss; talseitig 2 Geschosse), langgestreckte Grundrissform, Gebäudehöhe vom fertigen Gelände bis Traufe (OK Dachrinne) > bergseitig max. 4, 0 m, > talseitig max. 5, 5 m. > Dachneigung: > …str. bergseitig: 0 – 15 Grad > …str. talseitig: ca. 27 Grad" > Das Gelände fällt am Grundstück mit circa 10 Prozent in Traufrichtung. Mein Architekt sagte mir, dass bei unebenem Gelände die mittle Höhe herangezogen wird, weil sonst ja Häuser in Hanglagen gegenüber solchen in ebenen Lagen massiv benachteiligt würden. Er verwies auf Kriterien der Vollgeschosse nach §2 der LBO. Dürfte ich Sie bitten mir die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen (§ 18 Absatz 1 BaunutzungsVO) > Besten Dank! > Mit freundlichen Grüßen > ….. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 02. 2020 | 16:01 Gerne zu Ihrer Nachfrage: Antwort: In der Tat scheint sich die Behörde nicht festlegen zu wollen. Insoweit ist das nicht atypisch.
Bei der Planung eines Neubaus oder dem Umbau beziehungsweise Sanierung eines bestehenden Wohnhauses sind viele Maße, die meist im Bebauungsplan festgelegt sind, zu beachten. Dazu zählen auch zwei die Gebäudehöhe betreffende Maße: Die First- und die Traufhöhe. Diese müssen im Bauantrag genannt werden, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Um insbesondere in Neubaugebieten ein einheitliches Straßenbild zu schaffen, wird in den örtlichen Bebauungsplänen oft die maximale und die minimale Firsthöhe genau festgelegt. Weicht der Bauplan eines Gebäudes davon ab, ist dessen Baugenehmigung in Gefahr. Das kann durch gute Vorarbeit verhindert werden: Beim zuständigen Bauamt sind alle Informationen zur vorgeschriebenen Firsthöhe und ihrer Berechnung erhältlich. Firsthöhe - Was ist der Dachfirst? Der Dachfirst ist die obere Kante einer Dachkonstruktion beziehungsweise die Schnittkante zweier aufeinandertreffender Dachflächen und verläuft meist waagrecht. Firsthöhe - Was ist die Firsthöhe und wie wird sie berechnet?
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