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2 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Schnuppi3000 19. 09. 2016, 16:27 i. N. steht normalerweise für "im Nebenamt". danitom 19. 2016, 17:42 Ich habe jetzt noch etwas anderes gefunden und zwar: Amtsrat im Notardienst. Dies könnte auch stimmen, da der Herr bei einem Notar beschäftigt ist.
Amtsrat bzw. Amtsrätin bezeichnet einen Beamten oder eine Beamtin im gehobenen Dienst. In jedem Beruf, der eine Verbeamtung möglich macht, ist die Anstellung als Amtsrat bzw. Amtsrätin möglich. So kann man z. B. in der allgemeinen inneren Verwaltung, in der Agrarverwaltung, dem Auswärtigen Dienst, dem gehobenen technischen sowie nichttechnischen Dienst, der Feuerwehr, dem Forstdienst, dem Kriminaldienst, der Sozialversicherung, der Steuerverwaltung, der Bundesbank, der Gewerbeaufsicht und dem Justizvollzugsdienst als Beamter im gehobenen Dienst und damit auch als Amtsrat tätig sein. Mitarbeiter - Notare Cathrin Caspary und Rolf Metzger. Amtsräte (auch je nach Einsatzort Regierungsamtsrat, Stadtamtsrätin, Forstamtsrat, Verwaltungsamtsrätin, Bauamtsrat, Brandamtsrätin, Technischer Amtsrat, Zollamtsrätin, Justizamtsrat oder Bundesbankamtsrätin) werden nach Besoldungsgruppe A12 besoldet. Sie stehen auf einer Stufe mit Polizeihauptkommissaren bzw. Kriminalhauptkommissaren, Sekundarschullehrerinnen oder Realschullehrern sowie dem Dienstgrad Hauptmann der Bundeswehr.
Notare Dr. Bernd Weiß & Bianca Muschel Manggasse 20 (GENO-Haus) 97421 Schweinfurt Telefon: 09721. 1755 - 0 Telefax: 09721. 1755 - 17 E-Mail: Öffungszeiten: Mo - Fr: 8. 00 - 12. 00 Uhr und 13. 00 - 17.