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Anders sieht es natürlich aus, wenn die von Ihnen zu nutzenden Geräte technische Defekte aufweisen – hier ist der Gerätebetreiber in der Pflicht und muss für dadurch entstehende Schäden haften. Checkliste zum Download Hier geht's zur Checkliste Allgemeine Verkehrssicherungspflichten. Heißer Tipp Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Coburg müssen Betreiber eines Fitnessstudios ihre Trainingsgeräte laufend kontrollieren. Sie unterliegen wegen des hohen Verletzungsrisikos strengen Kontrollpflichten. Kommt ein Betreiber diesen Anforderungen nicht nach, haftet er im Falle eines Geräteunfalls ( LG Coburg, Urteil vom 03. Unfälle beim Hallensport | So vermeiden Sie die Haftung von Verein und Übungsleitern. 23 O 249/06). Stichworte: 6 U 212/08, Einweisung, Haftung, Unfall, Verkehrssicherungspflicht, Verletzung, Fitnessstudio, Fitnessgerät, Verkehrssicherungspflichten, Unfälle, Sportstudio, Haftungsfragen, Gesundheitsstudio, Betreiber
Rz. 464 Der Veranstalter muss Wettkampf- und Trainingsbedingungen bieten, die den üblichen Sicherheitserwartungen entsprechen (vgl. Rdn 445 ff. ). Der Veranstalter eines Trainingsboxkampfs haftet für die Folgen eines Unfalls, den sich ein Trainingsteilnehmer durch Sturz aus dem nur behelfsmäßig gesicherten Ring zugezogen hat. Es ist nicht ausreichend, wenn der Boxring nur durch ein locker gespanntes Seil begrenzt ist, da dieses einem stürzenden Boxer keinen Halt bietet. [1339] Rz. 465 Kampfsportarten ist typischerweise ein hohes Verletzungspotenzial immanent. Haftungsausschluss private Kampfsport-Übungsgruppe. Beispielsweise zielt ein Boxkampf gerade darauf, durch Schläge auf den Kopf Schädel-Hirn-Traumata zu verursachen, was die Beteiligten auch bewusst in Kauf nehmen. Dementsprechend haften die Sporttreibenden (nur) für Verletzungen, die sie infolge grober Regelverletzungen einem anderen Sportler im Kampf zufügen (vgl. Rdn 448). Im Training sind neben dem sportlichen Regelwerk auch die konkret vereinbarten Trainingsbedingungen von Bedeutung.
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