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BAföG-Betrug - Führungszeugnis Die Geldstrafe wird hierbei nach sogenannten Tagessätzen bemessen. Es droht nun der Eintrag in ein Führungszeugnis. Hierbei ist zu beachten, dass ein sogenanntes "Privatführungszeugnis" (Belegart N) sowie ein "Behördenführungszeugnis" (Belegart O) existiert. Die Fragen der Eintragung in das Führungszeugnis mit bei Fällen des BAföG-Betrugs eine zentrale Rolle ein. Der Strafverteidiger für den BAföG-Betrug muss sich dieser Problemstellung bewusst sein. Häufig liegt die Schwierigkeit beim BAföG-Betrug bzw. BAföG-Betrug | Strafverteidiger, Fachanwalt Strafrecht. dessen rechtlichen Konsequenzen nicht im finanziellen Bereich, sondern vielmehr in der Gefahr der Eintragung. Das System der Eintragungen ist für den juristischen Leihen kompliziert, zumal es bei bestimmten Straftatbeständen auch Ausnahmen bzw. Rückausnahmen geben kann. Generell gilt aber als Orientierung folgendes: Sofern durch einen Strafbefehl oder ein Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, welche 90 Tagessätze nicht übersteigt oder die Freiheitsstrafe nicht höher als 3 Monate ist, wird dies grundsätzlich nicht im Privatführungszeugnis aufgeführt, sofern es sich um eine erstmalige Verurteilung handelt und keine weiteren Strafen im Register eingetragen sind.
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Vielfach geht das Bemühen der Strafverteidigung dahin, eine Strafe durch Urteil gänzlich zu vermeiden. Dies ist dann möglich, wenn das Verfahren eingestellt wird (siehe sogleich 3. ). Hier sind viele Konstellationen denkbar. Es sollen nur die wichtigsten angesprochen werden, nämlich Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes (a), Einstellung wegen Geringfügigkeit (b), Einstellung gegen Auflagen (c). 3. 1. BAföG-Betrug | Strafverteidiger Hamburg - Rechtsanwalt Strafrecht. Einstellung wegen fehlenden Tatverdachtes Der Tatverdacht fehlt dann, wenn der Beschuldigte wegen des vorgeworfenen Betruges nicht verurteilt werden kann. Insbesondere kommt die Nichtverfolgbarkeit wegen Verjährung in Betracht. Mir sind hier Fälle bekannt, in denen die BAföG-Ämter solange gewartet haben, dass Verjährung eingetreten ist. Denkbar ist auch, dass teilweise Verjährung eingetreten ist, so z. B. wenn jemand BAföG in drei Jahren mit drei selbständigen Anträgen beantragt hat und zwei der drei Taten schon verjährt sind. Im Übrigen ist der Tatnachweis regelmäßig schnell und leicht erbracht, da sich das Verschweigen von Vermögen aus den schriftlichen Antragsunterlagen ergibt und der Nachweis von (verschwiegenem) Vermögen über den Datenabgleich möglich ist.