actionbrowser.com
In diesem Fall ist eine Anhörung der Betreuungsbehörde zwingend erforderlich, § 279 Abs. 1 FamFG. Des weiteren soll auch einer nahe stehenden Person Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden (§ 279 FamFG). Sonstige Angehörige sind nach neuem Recht nur anzuhören, wenn das Gericht ihrer Beteiligung im Interesse des Betroffenen zuvor zugestimmt hat (§ 274 Abs. 4 FamFG). BVerfG, Beschluss vom 26. Gerichtliche anhörung betreuung bgb. 10. 2010, 1 BvR 2538/10: Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Rechtsprechung Siehe unter: Rechtsprechung zur Anhörung Bücher im Reguvis-Verlag Fröschle: Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen Zeitschriftenbeiträge Abramenko: Die Anhörungsrüge nach dem neuen FamFG; FGPrax 2009, 198 Berger: Das rechtliche Gehör; BWNotZ 1996, 137 Bienwald: Grundsätze eines fairen Verfahrens - Sicherung der Rechte der Betroffenen; RechtspflegerStudienhafte 2009, 161 ders.
Das Gericht prüft und legt fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist und benennt die konkreten Wirkungskreise, diese können sein: Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten Verwaltung des Einkommens und Vermögens Aufenthaltsbestimmung Klärung von Wohnungsangelegenheiten Sorge für die Gesundheit Vertretung gegenüber Einrichtungen (Pflegeheim, …) Anhalten, Weiterleitung, Entgegennahme und Bearbeitung der Post Organisation aktuell notwendiger Hilfen Individuell benannter Wirkungskreis
Die Stiftung wurde zudem durch ein vor der Beteiligten zu 1 errichtetes notarielles Testament zu seiner Alleinerbin bestimmt. Nachdem die frühere Ehefrau des Betroffenen eine Betreuung angeregt hatte, hat das Betreuungsgericht im Ergebnis eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge sowie einen Einwilligungsvorbehalt und die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung angeordnet. Zur Betreuerin wurde die Beteiligte zu 1 bestellt. Auf die Beschwerde des Betroffenen hat das LG ein weiteres Sachverständigengutachten zur Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen eingeholt. Gerichtliche anhörung betreuung. Ohne persönliche Anhörung des Betroffenen hat es sodann statt der Beteiligten zu 1 die beiden Kinder des Betroffenen als Betreuer eingesetzt, nachdem der Betroffene diesen Wunsch formuliert hatte. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1, die das Ziel verfolgt, dass keine Betreuung errichtet und hilfsweise sie als Betreuerin bestellt werden möge. Entscheidungsgründe Der BGH hat die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben (18.
Die Hürden dafür setzt der Betreuungssenat folglich bewusst sehr hoch. Konkrete Vermögensgefährdung Schließlich wird materiell klargestellt, dass ein Einwilligungsvorbehalt als schärfstes Instrument der Vermögenssorge einer konkreten Gefährdung des Vermögens des Betroffenen durch sein aktives Tun bedarf. Betreuungsverfahren | Persönliche Anhörung auf Basis aller Tatsachen erforderlich – Corona ändert daran nichts. Hierzu hat das Betreuungsgericht umfassende tatrichterliche Feststellungen zu treffen. Andernfalls wäre der weitreichende Eingriff in die Handlungsfreiheit des Betroffenen nicht zu rechtfertigen. Ob der Betroffene vermögend ist oder nicht, spielt für diese rechtlichen Maßstäbe keine Rolle. Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 57 | ID 47073554
Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann. Nur dann ist das Gericht in der Lage, sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerung zu bilden (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 – XII ZB 286/11 –, Rn. 16, juris). Das Gutachten des Sachverständigen hat sich auch auf den Umfang der Aufgabenkreise und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme/Betreuung zu erstrecken. Bekanntgabe des Gutachtens Die Verwertung eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage in einem Betreuungsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass dieses dem Betroffenen mit seinem vollen Wortlaut zur Verfügung gestellt wird und den Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (BGH, Beschluss vom 10. Wird das Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (BGH, Beschluss vom 6. Gerichtliche anhörung betreuung englisch. Februar 2019 – XII ZB 393/18).