actionbrowser.com
Unübersichtliche Betriebsverhältnisse können zusätzlich eine Gefahr darstellen. Gemäß ASR A1. 8 sind Gefahrenstellen deutlich gemäß ASR A1. 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung zu kennzeichnen. Dauerhafte Gefahren werden mit gelb-schwarzen Markierungen gekennzeichnet, zeitlich begrenzte Gefahren mit rot-weißen Markierungen bzw. entsprechenden Sicherheitszeichen wie Warnzeichen. Liegen Arbeits-, Lager- und Verkehrsflächen auf einer Ebene, sollten die Wege für Fußgänger- und Fahrzeugverkehr deutlich sichtbar am Boden markiert werden. Denkbar sind verschiedene Systeme wie dauerhafte Farbmarkierungen oder auch Markierungsleuchten. Abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind zur Abgrenzung von Verkehrswegen oder auch zur Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr Geländer oder Leitplanken zu setzen. Treppen Treppen müssen leicht und sicher begangen werden können. Die Regelungen in der ASR A1. 8 hierzu sind umfangreich, neben Begriffsdefinitionen finden sich darin unter anderem auch Maßgaben für die Abmessung des Auftritts oder den maximalen Steigungswinkel.
Die Anforderungen aus diesen beiden ASR stehen im engen Kontext mit dem Bauordnungsrecht der Länder, weshalb der Problematik unterschiedlicher Durchgangsbreiten und -höhen besondere Aufmerksamkeit gebührt. Den Fluchtwegbreiten bei der Beschäftigung behinderter Mitarbeiter kommt dabei zusätzliche Bedeutung zu. Dazu wurden die bisherigen Maßvorgaben für Betriebsgrößen bis 200 um zusätzliche Werte ergänzt. Für Betriebe mit 200 bis 400 Mitarbeiter können zudem noch Zwischenwerte gebildet werden. In den ASR A1. 8 »Verkehrswege« und A2. 1 »Schutz vor Absturz« wird nunmehr dem Umstand Rechnung getragen, dass je nach örtlichem Baufortschritt ein Teil der Baustelle mal Arbeitsplatz und mal Verkehrsweg ist, was unterschiedliche Vorgaben notwendig macht. Beständigkeit im Wandel Von der großen »Frühjahrs-Kur« völlig unberührt blieben lediglich die ASR betreffend die Gefährdungsbeurteilung (V. 3), die Lüftung (A3. 6) sowie den Lärm (A3. 7). Kontinuität aber kein Fortschritt ist weiterhin zu verzeichnen bei den Themen »Bildschirmarbeitsplätze«, »Barrierefreiheit in Sanitärräumen« sowie »Arbeitsplätze im Freien«, die unverändert auf der To-do-Liste des ASTA stehen.
Bei Fahrtreppen ist auf die speziellen Gefährdungen (z. in der Unterweisung) hinzuweisen. Außerdem müssen aufeinander folgende Fahrtreppen mit der gleichen Geschwindigkeit betrieben werden. Bei Mängeln sind Fahrtreppen umgehend stillzusetzen. Instandhaltung – die Gefährdungsbeurteilung zählt Verkehrswege müssen regelmäßig überprüft und instand gehalten werden. Wie oft, in welchem Umfang und in welchem Turnus ist anhand der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Bei Steigleitern und Fahrtreppen ist regelmäßig eine sicherheitstechnische Funktionsprüfung durchzuführen. Dabei sollte vor allem bei sicherheitstechnischen Einrichtungen genau hingeschaut werden. Für Baustellen gelten zum Teil abweichende Regelungen wie z. geringere Mindestbreiten und –höhen oder steilere Treppen. Den Volltext der ASR A1. 8 finden Sie wie immer auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin (BAuA). Zur ASR A1. 8
Bei Mängeln sind Fahrtreppen umgehend stillzusetzen. Weitere Informationen zur ASR Den Volltext der ASR A1. 8 finden Sie wie immer auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA. Die Einrichtung sicherer Verkehrswege schildern wir beispielhaft auf unserer Seite zur betrieblichen Sicherheit auf dem Außengelände. Zusätzlich finden Sie alle passenden Produkte für Ihren individuellen Bedarf in den verschiedenen Sortimenten hier im Shop: Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung der ASR A1. 8? Rufen Sie uns an - unser Mitarbeiter-Team berät Sie gerne und kompetent: Tel. +49 531 318-588 oder nutzen Sie unseren Experten-Chat. zurück
Hinweis: Dieses betrifft Zugänge zu Arbeitsmitteln, aber nicht Gänge auf oder innerhalb des Arbeitsmittels. 4 Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. 5 Schmalgänge sind Verkehrswege für kraftbetriebene Flurförderzeuge in Regalanlagen ohne beidseitigen Randzuschlag von jeweils mindestens 0, 50 m zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung. Ausgenommen sind Gänge von Einfahrregalen. Ein Einfahrregal ist ein Regalsystem, das eine Art Blocklagerung ermöglicht, in dem mehrere Paletten hintereinander und übereinander gelagert werden, wobei diese auf mit den Stützen verbundenen Auflageschienen abgesetzt werden. Die Flurförderzeuge fahren dabei in die Regalgassen ein. 6 Fahrzeuge im Sinne dieser Regel sind z. B. : 1. Kraftwagen oder -räder für die Personenbeförderung und den Lastentransport, 2. Flurförderzeuge, ausgenommen manuell zu bewegende Flurförderzeuge (z. B. Handgabelhubwagen, Sackkarre), 3. kraftbetriebene fahrbare Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen und 4. manuell betriebene Fahrzeuge (z.