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Gestalten aus biblischen Geschichten) in Kontakt zu stehen Vorstellung, verfolgt/bedroht/bestohlen zu werden, usw. 10 Ängste Äußerung von starken Ängsten oder Sorgen Erleben von Angstattacken erhöhte Ängstlichkeit bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen oder im Kontakt mit anderen Personen. § 61a SGB 12 - Einzelnorm. 11 Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage Die Person scheint kaum Interesse an der Umgebung aufzubringen Sie/Er bringt kaum Eigeninitiative für Aktivitäten oder Kommunikation auf und benötigt Aufforderungen, um etwas zu tun Sie/Er wirkt traurig und/oder apathisch, möchte am liebsten das Bett nicht verlassen. 12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen Damit sind nicht angemessene Verhaltensweisen gegenüber anderen Personen gemeint, wie Distanzloses Verhalten auffälliges Einfordern von Aufmerksamkeit sich zu unpassenden Gelegenheiten auskleiden unangemessenes Greifen nach Personen unangemessene körperliche oder verbale sexuelle Annäherungsversuche. 13 Sonstige inadäquate Handlungen Nesteln an der Kleidung ständiges Wiederholen der gleichen Handlung (Stereotypien) planlose Aktivitäten Verstecken oder Horten von Gegenständen Kotschmieren, Urinieren in die Wohnung.
Nachfolgend lesen Sie die Originalfragen meines MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI. Lesen Sie dazu auch Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – Einfach Bild anklicken! Wichtig: Ziehen bei der Begutachtung eine Person Ihres Vertrauens hinzu, damit Sie im Zweifelsfall einen Zeugen benennen können. Sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, können Sie innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen. Sinnvoll kann es sein, einen Sozialverband wie beispielsweise den VDK, an seiner Seite zu haben, damit man rechtlichen Beistand hat. Antworten zu den Fragen: Die Antwortmöglichkeiten sind meist vorgegeben. Man wählt unter: + Selbständig Überwiegend selbständig Überwiegend unselbständig Unselbständig Jede Antwort ergibt eine vorgegebene Punktzahl, die am Ende addiert wird und so die Pflegebedürftigkeit belegt.