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Nun wissen wir nicht was konkret du überhaupt arbeitest, ob das eine große oder kleine Firma (oder Verwaltung? ) ist und welche Möglichkeiten es da gibt über Personalvertretungen / Betriebsrat eine Änderung dieser Situation herbeizuführen. Wenn du selbst dafür KEINE Möglichkeiten siehst, ist es müßig darüber nachzudenken, selbst wenn du die Arbeit an sich noch verrichten kannst... nur dafür ist so eine berufliche Förderung auch gedacht, innerbetriebliche Probleme (mit Chefs oder Kollegen) können damit NICHT "aus der Welt geschafft werden". Wenn du die Arbeit eigentlich wieder aufnehmen könntest im Ergebnis der Reha, dann bringt es dich auch nicht weiter noch länger AU geschrieben zu sein... Mobbing reha maßnahme in 1. Ein Krankenschein ist ja auch nicht dafür gedacht dich auf die Dauer vor deinem Chef zu schützen, sondern soll dir nur ermöglichen gesund zu werden wenn du akut krank bist. Dann musst du am Tag nach der Reha deine Arbeit beim AG (zu den alten Bedingungen) sofort wieder aufnehmen, dein Arzt könnte dich zwar (trotzdem) noch weiter AU schreiben aber das wird die KK dann nicht mehr akzeptieren (wollen).
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man im Vorfeld durchaus mit den Kliniken reden kann. Überlege dir deine Argumente (nicht allzusehr lügen, ist schlecht fürs Karma) und ruf die Klinik an. 25. 2009, 14:03 Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten. Zuerst: Ich habe keine Kinder, und der Urlaub ist nicht gebucht. Es ist nur so, dass mein Mann und ich immer Weihnachten zusammen unseren Jahresurlaub verbringen. Da kann uns dann der ganze Weihnachtsstress um uns herum nicht irritieren. Da mein Mann seinen Urlaub nicht umlegen kann, hat er dann zwar gleichzeitig mit mir (ich allerdings 300 km entfernt in der Reha), und wir haben nichts voneinander. Wenn ich dann anschließend (nach der Reha) Urlaub habe, ist er wieder nicht da. Mobbing- Versetzung - Degradierung - Reha und andauernde Krankheit - Kündigung, Personalabbau & Umstrukturierung - Forum für Betriebsräte. Die Alternative, dass er dort in eine Ferienwohnung oder Pension zieht, damit wir uns abends sehen ist auf Dauer auch zu teuer. Ich denke einfach, dass ich meine chronischen Schmerzen auch gut nach Weihnachten auskurieren lassen kann - lange genug werde ich davon schließlich schon geplagt.
"Die Arbeitsagentur darf Sie zu einer Reha auffordern. In dieser Zeit erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld. " Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein Anders verhält es sich, falls Sie laut Entlassungsbericht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Wir erinnern uns: Das Arbeitsamt wird – genau wie Sie – umgehend vom Rententräger informiert, wenn das Reha-Verfahren abgeschlossen ist. Falls keine Erwerbsminderung vorliegt, stellt das Amt die Zahlung umgehend ein. Kein Arbeitslosengeld mehr. Und jetzt? Zuerst einmal: Ball flach halten. Sie können immer noch Arbeitslosengeld bekommen. Mobbing reha maßnahme na. Indem Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen. Das klingt erst einmal schlimmer, als es ist. Denn nach unserer Erfahrung aus der Praxis erwartet der Arbeitsvermittler von Ihnen jetzt keine Wunder. Vermeiden Sie es aber, den gelegentlichen Jobvorschlag ungeprüft abzuweisen. Grundsätzlich sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Fazit: Reha bei Nahtlosigkeit Halten wir das Wichtigste fest: Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beantragen und aussagen, dass sie unter keinen Umständen arbeiten können – dann können Sie über die Nahtlosigkeitsregelung Geld bekommen.
Reha bei Krankengeld – was soll das überhaupt? Ihre Krankenkasse hat das Recht zu überprüfen, wie es um Ihre gesundheitliche Situation bestellt ist. Eine Möglichzeit dazu ist die Reha. Wenn Sie also Krankengeld erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit recht vor, dass die Kasse Sie irgendwann schriftlich zu einer Reha auffordert. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Krank durch Mobbing REHA-Maßnahme, Wiedereingliederung nötig!. Nach Eingang des Briefes Ihrer Krankenkasse haben Sie dazu zehn Wochen Zeit. Sie müssen dem Wunsch der Kasse folgen. Falls Sie sich widersetzen und keine Reha beantragen, darf die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Am Ende der Reha – was steht im ärztlichen Entlassungsbericht? In der Regel erfolgt die Reha stationär und dauert drei Wochen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, aus familiären oder gesundheitlichen Gründen über drei Wochen von zu Hause weg zu sein, sollten Sie sich zeitnah mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Wer miteinander spricht, findet in vielen Fällen eine passende Alternative.
Ja, wenn die Reha aus rein gesundheitlichen Gründen völlig misslungen ist, kann das schon mal passieren aber in der Regel soll die Reha dafür sorgen, dass du möglichst bald wieder arbeiten gehen wirst und möglichst vorerst noch gar keine EM-Rente nötig wird. Ob man an seinen Arbeitsplatz aus anderen (firmeninternen) Gründen nicht mehr zurück möchte oder kann, ist dafür unerheblich, es gibt ja nicht NUR diesen einen Arbeitsplatz am "allgemeinen Arbeitsmarkt". Muss man das machen oder welche Alternativen gäbe es erst einmal? Deine "Alternativen" oben sind jedenfalls keine, die lösen dein Problem mit dem AG und deinem Chef nämlich ALLE NICHT... Mobbing reha maßnahme agentur für arbeit. und eine EM-Rente bekommst du deswegen ganz bestimmt auch nicht bewilligt. Du solltest mal beginnen ernsthaft über berufiche Alternativen nachzudenken, die dich nicht zwingen zu diesem AG überhaupt zurück zu kehren. Keine Arbeit kann so "toll" sein, dass man sich dafür vom Chef "fertig machen lässt", ist es anders (die Arbeit ist wirklich so besonders toll), dann MUSST du lernen dich dagegen zu wehren, das ist eine Straftat, das muss man sich NICHT gefallen lassen, nur weil es der "Chef" ist.
Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte Ihres Falles geklärt werden. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt: 1) Während Sie Krankengeld beziehen, können Sie zusätzlich aufstockende Leistungen nach dem SGB II beziehen, soweit Ihr Bedarf alleine durch das Krankengeld nicht gedeckt ist. 2) Soweit Sie während der medizinischen Reha- Maßnahme arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Krankengeld, wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind, erhalten Sie Übergangsgeld. Den Antrag auf Überbrückungsgeld müssen Sie im Vorfeld beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen, da Sie vor Beginn der Leistungen Arbeitsentgelt erzielt haben. Ganz entscheiden komt es darauf an, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht. 3) Wenn Ihr Arbeitsplatz Sie krankmacht, können Sie mit einer Bescheinigung Ihres Arztes sanktionslos Ihren derzeitigen Arbeitsplatz kündigen.