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So ist im Strafrecht Fahrlässigkeit gegeben, wenn ein Straftatbestand ungewollt verwirklicht wird. Strafbar ist die Tat dann, wenn der Täter die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt nicht berücksichtigt und der jeweilige Straftatbestand die fahrlässige Begehungsweise unter Strafe stellt. Ebenfalls anerkannt ist diese Definition im Versicherungsrecht. Es bedarf demnach einer Vorhersehbarkeit des rechts- und pflichtwidrigen Erfolges sowie der möglichen Vermeidbarkeit des soeben beschriebenen Erfolges. Einfache und grobe Fahrlässigkeit im Zivilrecht Einfache und grobe Fahrlässigkeit im Zivilrecht Wann einfache Fahrlässigkeit vorliegt, richtet sich nach § 276 Abs. Fahrlaessigkeit in der pflege . 2 BGB. Bei der Fahrlässigkeit wird vorausgesetzt, dass der Schuldner (im Zivilrecht) die Folge seiner Handlung bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen, aber nicht daran gedacht hat. Eine Definition für die grobe Fahrlässigkeit existiert zwar nicht. Allerdings handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße nicht hinreichend berücksichtigt wird.
Der Arbeitgeber hat in diesem Fall der Pflegekraft die gebotenen Anweisungen nicht erteilt. Gesicherte Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik werden nicht umgesetzt. In der Pflege sind dieses vor allem die neuen Expertenstandards, etwa zur Dekubitusvermeidung oder zur Sturzprophylaxe. Stattdessen wird in der Einrichtung durchweg gepflegt wie in den 70er Jahren, ohne dass die Heimleitung auf Modernisierung dringt. Der Arbeitgeber weigert sich, die Pflegekrfte angemessen weiterzubilden, etwa durch Inhouse-Seminare oder externe Schulungen. Dieses ist etwa dann von besonderer Bedeutung, sobald die Einrichtung ihren Schwerpunkt ndert. Wie können sich Pflegekräfte haftungsrechtlich schützen? | Rechtsdepesche. Beispiel: Ein Wohnbereich fr beatmete Menschen wird eingerichtet. Jetzt mssen die Pflegekrfte entsprechend fortgebildet werden. Der Arbeitgeber berwacht die Arbeit seiner Pflegekrfte nicht oder nur unzureichend. Dieses ist etwa dann der Fall, wenn die letzte Pflegevisite schon zwei Jahre zurckliegt. Oder: Bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden der frisch angestellten Pflegekraft zwar alle wichtigen Handgriffe demonstriert, die selbstndige Durchfhrung unter den Augen der Praxisanleiterin wurde jedoch vergessen.
Gewalt ist die Entfaltung von Kraft zur Überwindung eines Widerstandes. Sie enthält ein Übel, stellt es nicht nur in Ansicht. Es genügt, dass ein Widerstand erwartet und durch das Maß der aufgewendeten Kraft von vornherein ausgeschlossen war. Welche Mittel zur Gewaltanwendung gebraucht, werden Schreckschuss, gehetzter Hund, Einsperrung usw. ist gleichgültig. Auch die Betäubung durch narkotischen Mitteln ist, auch wenn deren Anwendung selbst ohne Gewalt erfolgt, Gewaltanwendung. Die Frage der Gewaltanwendung kann auch im Rahmen der Pflege akut werden. Daraus ergibt sich die Frage, d. h. Fahrlässigkeit in der pflege 3. um die Klärung von Verantwortung. Wer trägt wofür Verantwortung. Beim Haftungsrecht geht es darum, wie sich Menschen im Rechtsverkehr zu verhalten haben und welche Rechtsfolgen eintreten, wenn sie fehlerhaft handeln. Einzustehen ist für Sach- und Gesundheitsschäden, die Verletzung strafrechtlicher geschützter Rechtsgüter wie körperliche Unversehrtheit oder des Eigentums. Eine Pflegekraft hat dann zu haften, wenn sie ihre Pflichten nicht oder schlecht erfüllt und deshalb ein Schaden eingetreten oder ein strafrechtlich geschütztes Rechtsgut verletzt wurde.