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Vielen Dank nochmal Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 06. 2017 | 18:04 da sich Ihre ursprüngliche Frage nur auf die Spekulationssteuer bezogen hat, gehe ich nur kurz auf die anderen steuerlichen Auswirkungen der Übertragung des Miteigentumsanteils ein: 1. Grunderwerbsteuer fällt nicht an Von der Grunderwerb-Besteuerung sind ausgenommen (vgl. § 3 Nrn. 2 bis 6 Grunderwerbsteuergesetz): - der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers; - der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung; 2. Eine Schenkung kann in Höhe der nicht gedeckten Differenz liegen (= Verlust Ihrer Ehefrau aus der Übertragung) und daher die Schenkungssteuer auslösen. Spekulationsfrist nach Schenkung / Übertragung - frag-einen-anwalt.de. Hier ist allerdings die Vereinbarung zum Zugewinnausgleich relevant. Denn nach § 5 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) "(2) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten oder eines Lebenspartners beendet oder wird der Zugewinn nach § 1371 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeglichen, gehört die Ausgleichsforderung ( § 1378 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7. "
Teilentgeltlicher Erwerb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge V überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein von ihm am 1. 7. 2020 für 500. 000 EUR angeschafftes Mietwohngrundstück mit Ablauf des 31. 12. 2021 auf seinen Sohn S. Das Grundstück hat zu diesem Zeitpunkt einen Verkehrswert von 600. 000 EUR. S muss an V eine Abstandszahlung von 50. 000 EUR und an seine Schwester T ein Gleichstellungsgeld von 250. 000 EUR leisten. V ist ein Veräußerungsentgelt von 300. 000 EUR (Abstandszahlung und Gleichstellungsgeld) zuzurechnen. Nach dem Verhältnis des Veräußerungsentgelts zum Verkehrswert des Grundstücks ist dieses zu 1 /2 entgeltlich übertragen worden. Der Veräußerungsgewinn des V beträgt mithin 300. 000 EUR (Veräußerungspreis) abzüglich 1 /2 von 500. 000 EUR (Anschaffungskosten) = 50. Die Übertragung z. B. eines Grundstücks gegen Entgelt oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, z. B. Spekulationsfrist bei übertragung an ehegatten steuerklasse. Familien-GbR, oder Gemeinschaft, z. B. eheliche Gütergemeinschaft, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung [6] insoweit nicht als Veräußerung anzusehen, als der bisherige Eigentümer am Vermögen der Gesellschaft oder Gemeinschaft beteiligt ist oder wird.
Nach § 23 EStG unterliegen der Spekulationssteuer alle Grundstücksgeschäfte, bei denen der Zeitraum der Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Grundstücksgeschäfte zwischen Familienmitgliedern sind hiervon nicht ausgenommen, gleichgültig, ob Eltern an Kinder oder umgekehrt oder Ehegatten untereinander Grundstücke übertragen. Kröger Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuernews. Unter die Spekulationsfrist fällt auch ein Grundstückstausch. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. WICHTIG: wenn also ein Ehemann aus der Ehewohnung, die im hälftigen Eigentum der Eheleute steht, bereits vor einigen Jahren ausgezogen ist, bevor er sein 1/2 Eigentum auf die Ehefrau überträgt, greift die Befreiung des § 23 EStG nicht mehr. Er muss den entgeltlichen Teil des Veräußerungsgeschäftes versteuern, wenn die Frist von 10 Jahren noch nicht abgelaufen ist.