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Mit diesen Ansprüchen müssen Sie dann entweder eine Sicherungshypothek auf dem ½ Anteil des anderen Miteigentümers eintragen lassen. Kumulativ oder alternativ: Der berechtigte Miteigentümer pfändet die Auseinandersetzungsansprüche aus der Miteigentumsgemeinschaft. Zusätzlich muss ein eventueller Übererlös, der dem anderen Miteigentümer zusteht, gepfändet werden. Sodann betreibt er aus dieser Position die Forderungs- oder Teilungsversteigerung (Vgl. zum Ganzen Kogel, NJW 2016, 2294 ff. Was passiert mit den nicht valutierten Grundschulden bei der Teilungsversteigerung? (Erbengemeinschaft, Versteigerung, Grundschuld.). ; Kogel, Anm. zu BGH, in: FF 2017, 256 ff. ) Grundschulden und deren Schicksal Was geschieht mit Grundschulden, bei denen die zugrundeliegenden Bankkredite überwiegend oder ganz von den Eheleuten getilgt waren? Mehr dazu erfahren Sie > hier BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08 Nicht valutierte Grundschulden in der Teilungsversteigerung " Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten.
10. 2006, Az. 27 O 356/06. Danach besteht im Falle einer Teilung der Eigentümergrundschulden nur ein Anspruch auf Löschung bezogen auf den eigenen Miteigentumsanteil. Leitsatz: "Steht eine Eigentümergrundschuld zwei Parteien gemeinschaftlich zu und lastet damit auch auf den Miteigentumsanteilen, hat nach einer Teilung der Miteigentümergrundschuld in zwei gleichrangige Alleineigentümergrundschulden jeder Alleininhaber seiner durch Teilung entstandenen Eigentümergrundschuld gegen den anderen einen Anspruch auf Löschung. Nicht mehr valutierende Grundschuld - frag-einen-anwalt.de. BGB § 1179a Abs. 1; BGB § 749; BGB § 752 " 3. Unter den vorgenannten Voraussetzungen hätten Sie daher gegen die jetzige Eigentümerin einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in Bezug auf Ihre damaligen Alleineigentümergrundschuld, jetzt Fremdgrundschuld, da aufgrund Ihrer Angaben auch eine Löschung nach §§ 1179a, 1192 BGB ausscheidet. Da es sich nach meiner ersten Einschätzung hier auch nicht um einen ehebedingten Anspruch handelt, wäre dieser Anspruch nicht durch den geschlossenen Vergleich ausgeschlossen.
Letztlich scheitere seine Klage jedoch daran, dass er keine konkreten Forderungen gegen seine ehemalige Ehefrau dargelegt habe. § 53 Abs. 2 ZVG ist jedoch ersichtlich nicht geeignet, Ansprüche der Eigentümer untereinander anzumelden, denn nach dem Gesetzestext kann der Schuldner (in vorliegenden Fall die Eigentümer) bei einer bestehenbleibenden Grundschuld die seitens des Gläubigers der Grundschuld gegen ihn bestehende Forderung anmelden; damit also keinesfalls eine Forderung, die die Eigentümer untereinander haben. Aus einer nicht vorgenommenen Anmeldung kann dann auch kein Mitverschulden abgeleitet werden. Entscheidend ist, dass das Urteil des BGH vom 21. Mai 2003 wohl nicht in den Prozess eingeführt wurde. Danach kann der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehengebliebenen Grundschuld dinglich in Anspruch genommen wird, dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (BGH, Urteil vom 21. Nicht valutierte grundschuld teilungsversteigerung selbst ersteigern. Mai 2003 - IV ZR 452/02).
Dafür müssen sie einen langen und teuren Prozess in Kauf nehmen, dessen Erfolgsaussichten zu allem Überfluss auch noch höchst ungewiss sind. Es ist nämlich nicht einmal geklärt, ob ein Miterbe verpflichtet ist, dem Wunsch der übrigen Erben zu folgen und den Antrag auf Löschung der Grundschuld zu stellen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Weigerung, an der Löschung der Grundschuld mitzuwirken, weder pflichtwidrig noch rechtsmissbräuchlich ist (FamRZ 2015, 1962 f. ). Fehlt aber eine solche Pflicht, kann der Miterbe auch nicht gerichtlich zur Löschung der Grundschuld gezwungen werden. Die versteigerungshindernde Grundschuld bleibt dann bestehen. Im Ergebnis kann das Grundstück den Miterben "wie ein Klotz am Bein" erhalten werden, samt der ständigen Streitigkeiten um dessen Verwaltung (Renovierung? Sanierung? Vermietung? Nicht valutierte grundschuld teilungsversteigerung erbengemeinschaft. An wen? Zu welcher Miete? ) – und das nur wegen einer längst überholten Grundschuld, die immer noch überflüssigerweise seit Jahrzehnten im Grundbuch steht.
Fazit: Bei unterschiedlicher Belastung der Miteigentumsanteile ist das geringste Gebot um den zur internen Ausgleichung nötigen Betrag zu erhöhen. Ausgleichsbetrag ist hierbei die höhere Belastung auf dem einen Miteigentumsanteil. Dieser Ausgleichsbetrag wird dem Erlösüberschuss hinzugerechnet, anschließend der betroffenen Partei auf ihren Erlös angerechnet. 6. 2 Sicherheitsleistung Auf Nummer sicher Grundsätzlich gelten auch bei der Teilungsversteigerung die allgemeinen Vorschriften über die vom Bieter zu leistende Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswerts. [1] Doch gilt eine Modifizierung: Ein Miteigentümer braucht für sein Gebot dann keine Sicherheit zu leisten, wenn ihm ein durch das Gebot ganz oder teilweise gedecktes Grundpfandrecht zusteht. [2] Die Arten der Sicherheitsleistung sind in § 69 ZVG näher aufgeführt. Anspruch auf Löschung von Eigentümergrundschulden im Teilungsversteigerungsverfahren | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. [3] Barzahlung ist ausgeschlossen. Ausreichend ist aber die Vorlage einer Quittung der Gerichtszahlstelle, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Geldbetrag bar eingezahlt wurde.
In dem Fall, dass einer die Teilungsversteigerung boykottiert, wird die Löschung der Grundschuld rechtlich sehr schwierig. Es muss eine Teilgrundschuld gebildet werden, damit die Bank an jeden Miteigentümer abtreten kann. Da aber auch die Bank kein Interesse daran hat, eine nicht mehr valutierte Grundschuld fortbestehen zu lassen, wird Sie ihrem Verlangen auf einen dinglichen Verzicht nachkommen. Es empfiehlt sich, mit Schadensersatzansprüchen zu argumentieren, wenn die Immobilie wegen der noch eingetragenen Grundschuld nicht versteigert werden kann. C. Werner-Schneider – Rechtsanwältin –