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: 0511 70021-0, Fax: 0511 70021-125 Wirtschaftsprüfer Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Lindenstraße 87, 40233 Düsseldorf Tel. : 0211 45466-0, Fax: 0211 45466-14 Zahnärzte Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin Klaus-Groth-Straße 3, 14050 Berlin Tel. : 030 939358-0, Fax: 030 939358-222
Das Antragsformular finden Sie hier. Tierärztinnen und Tierärzte ohne tierärztliche Tätigkeit Haben Sie keine Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit, führen wir Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei. Sie können den 3/10-Beitrag zahlen. Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier. Freiwillige Zuzahlung Sie können zusätzlich zu Ihrem Pflichtbeitrag freiwillig Zahlungen leisten. Die Zuzahlung ist in Geschäftsjahren nach vollendetem 52. Lebensjahr allerdings eingeschränkt. AEVN und Martin Reisch gehen getrennte Wege - portfolio institutionell. Freiwillige Zuzahlungen sind spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres zu leisten. Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier.
Anrufen Website Gutenberghof 7 30159 Hannover (Mitte) Öffnungszeiten Hier finden Sie die Öffnungszeiten von Tierärzteversorgung Niedersachsen in Hannover. Montag 08:00-16:00 Dienstag 08:00-16:00 Mittwoch 08:00-16:00 Donnerstag 08:00-16:00 Freitag 08:00-13:00 Öffnungszeiten können aktuell abweichen. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt auf.
Kl. (Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse im Eisenbahnverkehr) Für den Nachweis stellen die zuständigen Behörden Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung (GdB) und festgestellte Merkzeichen aus. Zuständige Stellen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Feststellung der Behinderten- oder Schwerbehinderteneigenschaft sind die Versorgungsämter Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund. Tierärzte - ABV. Dort erhalten Sie auch den Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem Sie den Grad der Behinderung und eventuelle Merkzeichen nachweisen können. Die Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen obliegt dem Integrationsamt M-V. Informationsmaterial / Formulare Broschüren Formulare / Anträge Informationen zur Gutachtertätigkeit Gesetze / Verordnungen / Richtlinien Merkblätter / Empfehlungen Arbeitskompendium Band I, Stand 12/2020 Arbeitskompendium der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr, Stand 12/2020 Band I Schwerbehindertenrecht Download (PDF, 7, 65 MB) Arbeitskompendium Band II, Stand 12/2020 Band II SER (PDF, 1, 82 MB)