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Die Möglichkeiten der Mitwirkung im Sinne der oben genannten Aufgaben sind unterschiedlich; es gibt: I. Informationsaustausch zwischen dem Dienstgeber und der MAV II. Anhörung und Mitberatung III. Vorschlagsrecht IV. Zustimmung V. Antragsrecht I. Informationsaustausch zwischen dem Dienstgeber (Erzbistum) und der MAV Dem Informationsaustausch zwischen Dienstgeber und MAV kommt eine besondere Bedeutung zu. Die MAV nutzt die Möglichkeiten sowohl der schriftlichen Anfragen als auch der Gespräche mit dem Dienstgeber. Mav rechte und pflichten youtube. Einige Beispiele von Angelegenheiten, über die der Dienstgeber die MAV informieren muss: Stellenausschreibungen (z. B. : Beförderungen), Änderungen und Ergänzungen des Stellenplans, Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen, wirtschaftliche Angelegenheiten. II.
DiAG Ordnung Die Ordnung für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) in der Diözese Osnabrück (DiAG-Ordnung) vom 01. 03. 2016 in der Fassung vom 01. 07. 2020. Entscheidungssammlung Auf der Internetseite von Herrn Schiering ist eine Entscheidungssammlung zu finden, die eine Suche über Stichworte ermöglicht.
mehr Schwerbehindertenrecht online Aktuell, schnell und Rechtssicher. Das gesamte Fachwissen für die effiziente Schwerbehindertenvertretung im schnellen Zugriff: Gesetzestexte und Verordnungen, eine umfassende Rechtsprechungs-Datenbank, der Kommentar für die Praxis zum SGB IX und das Lexikon Praxis für die Schwerbehindertenvertretung von A bis Z. mehr
Das ist oft eine besondere Herausforderung, denn das Ersatzmitglied hat meistens nur wenig Zeit, um Informationen zu sammeln und zu bewerten. Es darf hierfür die Unterlagen einsehen, die es benötigt, um sich auf die Sitzung, an der es teilnimmt, vorzubereiten. Das Ersatzmitglied soll in der Lage sein, sich zu den Themen eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung treffen zu können. Außerdem darf es auch das Protokoll der Sitzung einsehen, an der es teilgenommen hat. Mav rechte und pflichten full. Ersatzmitglieder, die nicht nachrücken, haben kein Recht Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. Schweigepflicht für Ersatzmitglieder Ersatzmitglieder sind, genau wie ordentliche Mitglieder des Betriebsrats, zur Geheimhaltung verpflichtet. Das bedeutet, sie dürfen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die sie bei der Betriebsratsarbeit erfahren, und die vom Arbeitgeber als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden, nicht offenbaren oder verwerten (§ 79 BetrVG). Hierzu gehören alle Tatsachen, Erkenntnisse und Unterlagen zum technischen Betrieb oder zur wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, und die der Arbeitgeber geheim halten will.
Eine Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche. Sie ist vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben. Basiswissen MAV-Arbeit Fragen & Antworten Die wichtigsten Fragen aus der Praxis und die dazu passenden Antworten. Auf den Punkt gebracht. So verlieren Sie keine Zeit. Rechtsprechung MAV-Arbeit Aktuelle Urteile Die wichtigsten Gerichtsurteile des Bundesarbeitsgerichts und der Unterinstanzen, die Sie kennen sollten, kompakt und verständlich aufbereitet. Zur Rechtsprechung 25. März 2022 | Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind krankheitsbedingte Kündigungen meist unzulässig. Anders sieht es aus, wenn der Betroffene das BEM ablehnt. MAV - Infos für Mitarbeitende. Allerdings muss der Arbeitgeber ihn dafür ordnungsgemäß zum BEM eingeladen haben. Fehler und auch Datenschutzverstöße gehen zu Lasten des Arbeitgebers - so das LAG Baden-Württemberg. [... ] mehr 14. März 2022 | Ein Schwerbehindertenausweis soll grundsätzlich nur befristet erteilt werden (§ 152 Abs. 5 SGB IX).