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1. 2. 01-001, 4 Punkte Sie müssen… — in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen — mit Fehlverhalten anderer rechnen — vorausschauend fahren Diese Frage bewerten: leicht machbar schwer Antwort für die Frage 1. 01-001 ➜ Informationen zur Frage 1. 01-001 Führerscheinklassen: G, Mofa. Fehlerquote: 8, 1% Fragen in der Kategorie 1. 01: Grundregeln über das Verhalten im Straßenverkehr 1. 01-001 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie? Fehlerquote: 8, 1% 1. 01-003 Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten? Fehlerquote: 7, 4% Kategorien des Fragenkatalogs 1 Grundstoff 1. § 1 StVO: Welche Grundregeln gelten im Straßenverkehr?. 2 Verhalten im Straßenverkehr 1. 01 Grundregeln über das Verhalten im Straßenverkehr 2 Zusatzstoff
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(§ 38, 1) Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist dann geboten und rechtens, wenn die Maßnahmen bei einem Ereignis sonst – überhaupt nicht – nicht ordnungsgemäß – oder nicht so rasch wie möglich eingeleitet werden könnten. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile gebot ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" "Mit dem Einschalten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn wird die Inanspruchnahme von Sonderrechten für die übrigen Verkehrsteilnehmer erkennbar". Voraussetzung für Fahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn ist für die Feuerwehr eine hoheitliche Tätigkeit, die dringend geboten ist! Blaues Blinklicht allein darf nur benutzt werden: zur Warnung an Unfallstellen zur Warnung an sonstigen Einsatzstellen bei Einsatzfahrten bei Begleitung von Fahrzeugen bei Begleitung von geschlossenen Verbänden Bei Benutzung von blauem Blinklicht allein ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Wegerechts nicht gegeben!