actionbrowser.com
Bei Überschreitung der größten Normgröße muss der Arzt die Verordnung mit dem Vermerk »exakte Menge« oder einem Ausrufezeichen kennzeichnen. Fehlt dieser Vermerk, gilt dies jedoch seit Juni 2016 als »unbedeutender Fehler« und darf von den Krankenkassen nicht mehr retaxiert werden. Bei Macrogolen, die als Medizinprodukte registriert sind, gilt die Packungsgrößenverordnung nicht. Anlage II zum Abschnitt F der Arzneimittel. Doch gibt es hier eine andere Besonderheit: Das Präparat muss auf der Positivliste für verordnungsfähige Medizinprodukte stehen. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist in der Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses zu finden. Und wie war das noch mal mit der Diagnose? Die Kosten eines OTC-Arzneimittels werden nur in bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei der Diagnose Obstipation durch eine Opiattherapie) von den Krankenkassen übernommen. Fehlt auf dem Rezept die Angabe der Diagnose, ist das kein Grund für eine Retaxation. Steht sie jedoch darauf, müssen PTA und Apotheker überprüfen, ob die Diagnose einer Verordnungsfähigkeit entspricht.
Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – AM-RL In der Arzneimittel-Richtlinie sind die allgemeinen Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln, stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung festgehalten. In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten, getroffen. Dies erfolgt beispielsweise über die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe, Festbetragsgruppenbildungen, den Erlass von Therapiehinweisen, Verordnungseinschränkungen oder Regelungen zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel. Anlage v zum abschnitt j der arzneimittel richtlinie 4. Anlagen Weiterführende Informationen Antragsverfahren OTC (§ 34 Abs. 6 SGB V) Antragsverfahren Medizinprodukte
Die wichtigsten Anlagen betreffen: OTC-Arzneimittel Die Abkürzung "OTC" steht für "over the counter" und bedeutet "über den Tresen (der Apotheke)". Damit sind Medikamente gemeint, die zwar apothekenpflichtig, aber nicht verordnungsfähig sind. Diese sind – außer für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Macrogol: Schwerverdauliches Rezept | PTA-Forum. Lebensjahr – grundsätzlich nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähig. Eine Ausnahmeregelung gilt für jene OTC-Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und die vom G-BA auf die sogenannte OTC-Ausnahmeliste aufgenommen wurden. Bei Anlage I der AM-RL handelt es sich um diese OTC-Ausnahmeliste. Lifestyle Arzneimittel – also Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sind grundsätzlich von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Arzneimittel, die zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen sowie Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.
29. 11. 2021 ·Nachricht ·Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) | Am 11. 2021 wurde im Bundesanzeiger die Verlängerung der Befristung der Verordnungsfähigkeit der Medizinprodukte "Mircrovisc® plus" und "myVISC Hyal 1. 0" vom 31. 10. 2021 auf den 01. 09. Anlage v zum abschnitt j der arzneimittel richtlinie per. 2023 angezeigt sowie die der Präparate "Pe-Ha-Visco (2. 0%)" und "polyvisc® 2, 0%" vom 04. 04. 2024 bis zum 26. 05. 2024. | (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)