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Im Falle eines gemeinschaftlichen Erwerbs einer Immobilie empfiehlt sich in den meisten Fällen Miteigentum als einfachere und von der rechtlichen Konstruktion her leichter verständlichere Variante. Miteigentum eignet sich besonders für Konkubinatspaare, da bei dieser Eigentumsform – im Gegensatz zum Gesamteigentum – Pensionskassengelder und Gelder aus der Säule 3a als Eigenkapital eingebracht werden dürfen. Gemeinschaftliches Eigentum - Ihre Notariate im Kanton Zürich. Ausserdem ist dies die gängigste Form für Ehepaare, die den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütertrennung vereinbart haben. Gesamteigentum infolge einfacher Gesellschaft hat den Vorteil der grösseren vertraglichen Gestaltungsmöglichkeit, ist jedoch wesentlich aufwändiger. Insbesondere sollte ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und regelmässig den geänderten Verhältnissen angepasst werden. Ein einzelner Käufer – also nicht eine Mehrheit von Käufern – kann nicht wählen, ob er eine Wohnung in der Form von Mit- oder Stockwerkeigentum erwirbt. Das Grundstück wird zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits in Mit- oder Stockwerkeigentum aufgeteilt sein.
650 Abs. 1 ZGB). Baurecht Ein Grundstück kann mit einer (Baurechts-)Dienstbarkeit belastet werden. Dadurch erhält jemand das Recht, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu errichten oder beizubehalten (Art. 675 und Art. 779 Abs. Somit fallen – in Durchbrechung des sachenrechtlichen Akzessionsprinzips – der Eigentümer des Bauwerkes und derjenige des Bodens auseinander. Im Baurechtsvertrag werden Inhalt und Umfang des Baurechtes geregelt (vgl. Gesamteigentum - Ihre Notariate im Kanton Zürich. 779b ZGB). Eine Baurechtsbaute darf nicht ein Stockwerk eines Gebäudes sein (Art. 675 Abs. Sie muss vielmehr räumlich und funktional so von anderen Bauten des baurechtsbelasteten Grundstückes getrennt sein, dass jede Baute für sich eine konstruktive und funktionelle Einheit bildet. Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Bodens wird in der Regel die Bezahlung eines Baurechtszinses vereinbart. Zu dessen Sicherung hat der Grundeigentümer gegenüber dem jeweiligen Baurechtsberechtigten Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Pfandrechtes an dem in das Grundbuch aufgenommenen Baurecht im Höchstbetrag von drei Jahresleistungen (Art.
Beide haben Anrecht auf den Anteil, den sie beim Kauf aus dem Eigengut beigesteuert haben. Das restliche Kapital aus der Errungenschaft wird halbiert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. So wird die Liegenschaft auch im Todesfall aufgeteilt. Das Eigengut und die Hälfte der Errungenschaft des verstorbenen Partners, der verstorbenen Partnerin fallen in den Nachlass. Durch einen notariellen Ehe- und Erbvertrag kann das güter- und erbrechtliche Verhältnis zugunsten des überlebenden Partners, der überlebenden Partnerin optimiert werden. Er oder sie kann auch verlangen, dass ihm oder ihr das gemeinsame Zuhause ganz zugeteilt wird, wobei andere Erben natürlich ausbezahlt werden müssen. Gesamteigentum infolge einfacher gesellschaft e. Wichtig für Konkubinatspaare Konkubinatspaare können eine Wohnung oder ein Haus im Allein-, im Gesamt- oder im Miteigentum kaufen. Die meisten Konkubinatspaare entscheiden sich für Miteigentum. Die Anteile werden einzeln im Grundbuch aufgeführt und die Partner können frei über ihren Anteil verfügen. Sinnvoll ist es, den Anteil am Wohneigentum im Verhältnis des investierten Kapitals zu bestimmen.