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Aus einer früheren Ehe hat M noch ein Kind K3. Das Vermögen besteht aus einem Bankkonto in Deutschland und einer Immobilie in Belgien. M verstirbt am 01. 08. 2020 in Belgien. In diesem Staat hielt er sich vor seinem Tod gewöhnlich auf. Ein Testament existiert nicht. Der Erblasser hat zwei eheliche Kinder und ein uneheliches Kind. Dies hat aber nach belgischem Recht keine Auswirkungen. Die Kinder sind Angehörige der ersten Gruppe und schließen andere Gruppen aus. Der individuelle Erbteil der Kinder wird durch den Erbteil des überlebenden Ehegatten beeinflusst. Das türkische Erbrecht - Geltendes IPR-Recht. Aus dem Güterrecht erhält der Ehegatte die Hälfte des Gemeingutes. Der Nachlass ist also nur der Teil des Gesamtgutes, der nicht vorher dem Ehegatten zufällt. An dem anderen Teil des Gesamtgutes und dem Eigengut des Erblassers erhält er ein Nießbrauchrecht. Das heißt, die Kinder erben je ein Drittel des Nachlasses. Der Ehegatte erhält ein Nießbrauchrecht an der anderen Hälfte. Für Fragen steht Ihnen Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf und Krefeld Dr. Michael Gottschalk zur Verfügung.
4. Erbeinsetzung in der Türkei Erbeinsetzungen, Teilungsanordnungen und Vermächtnisse sind ebenso möglich, wie die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft und ebenso zulässig ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. 5. Pflichtteilsberechtigte Pflichtteilsberechtigte sind der Ehegatte, die Kinder, die Eltern des Verstorbenen, aber auch die Geschwister. Der Pflichtteilsanspruch ist im Gegensatz zum deutschen Erbrecht, wo der Pflichtteilsanspruch als schuldrechtlicher Anspruch gegen die übrigen Erben konzipiert ist, als Noterbrecht ausgestaltet. Der Pflichtteilsberechtigte ist in Höhe seines Pflichtteils an der Erbschaft beteiligt. Die Pflichtteilsquote beträgt für einen Abkömmling ½, für jeden Elternteil ¼ und für jeden Geschwisterteil 1/8. Neben den gesetzlichen Erben erhält der Ehegatte das gesamte Erbteil und in den übrigen Fällen ¾ des gesetzlichen Erbteils. Wie ist in Belgien die gesetzliche Erbfolge geregelt? | Erbrecht Düsseldorf | Fachanwalt Dr. Michael Gottschalk. II. Erbschein in der Türkei Um über ein Erbe verfügen zu können, benötigen Sie sowohl nach deutschem als auch nach türkischem Recht einen Erbschein.
Die Türkei verfügt über ein detailliertes Erbrecht, das sämtliche Belange der Rechtsnachfolge von Todes wegen klärt und somit keine Fragen offen lassen dürfte. Der türkische Gesetzgeber definiert das Heimatrecht des Erblassers für die Zuständigkeit des Erbrechts als entscheidenden Faktor. Demnach gilt das Erbrecht der Türkei, falls der verstorbene Erblasser in der Türkei beheimatet war. Der Wohnort und die Staatsangehörigkeit der Erben sind folglich irrelevant und finden diesbezüglich keine Beachtung. Immobiliarvermögen bildet hier jedoch eine Ausnahme und unterliegt nicht dem Heimatrecht. Stattdessen findet das türkische Erbrecht für in der Türkei befindliche Immobilien Anwendung, unabhängig davon, ob der Erblasser seinen letzten dauerhaften Wohnsitz in der Türkei hatte oder nicht. Kanzlei Özdemir. Durch ein zwischen der Türkei und Deutschland bestehendes Nachlassabkommen ist zudem eindeutig geregelt, wie in deutsch-türkischen Erbfällen verfahren wird. Während der unbewegliche Nachlass nach dem Recht seines Standorts vererbt wird, gilt für bewegliches Nachlassvermögen das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes wohnhaft war.
Gibt es Fristen zu beachten? a) Annahme und Ausschlagung der Erbschaft Für die Annahme der Erbschaft ist ein Zutun des Erben nicht erforderlich. Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ab Kenntnis vom Erbfall (Art. Türkisches erbrecht gesetzliche erbfolge pflichtteil. 606 ZGB). b) Erbengemeinschaft Die Struktur der Erbengemeinschaft ist der deutschen vergleichbar. Welche Art von Erbschein muss beantragt werden? Für in Deutschland befindliches bewegliches Vermögen eines türkischen Staatsangehörigen wird gem. § 2369 BGB ein Fremdrechtserbschein erteilt, da auf diesen Teil des Nachlasses das türkische Recht anwendbar ist (§ 14 NA).