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Bericht: Was macht ein Verfahrensbeistand? 1. Teil Die Rechtsfigur des Verfahrenspflegers gibt es im Familienrecht schon lange. Nur heißt der Verfahrenspfleger inzwischen Verfahrensbeistand. Der Name wurde im September 2009 geändert. Seinerzeit trat ein neues Verfahrensrecht in Kraft. Die Rechtsfigur selbst hat sich aber nicht verändert. Falschaussagen im Bericht vom Verfahrenspfleger Strafrecht. Anzeige Bestellt wird ein Verfahrensbeistand üblicherweise in Familiensachen. Als eine Art Anwalt des Kindes vertritt er dann die Interessen dieses Kindes. Nur: Was genau ist ein Verfahrensbeistand überhaupt? Welche Aufgaben hat er? Wann wird er vom Familiengericht eingesetzt? Und wer entscheidet darüber, wer zum Verfahrensbeistand wird? In einem mehrteiligen Bericht beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Verfahrensbeistand: Was gehört zu den sogenannten Kindschaftssachen? In einem Familienrechtsstreit kann das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellen. Dabei betrifft das in erster Linie Verfahren, die sich mit den sogenannten Kindschaftssachen beschäftigen.
Hätten Sie es gewusst? Welche Aufgaben hat ein Verfahrenspfleger? Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im betreuungsgerichtlichen Verfahren die Interessen des Betroffenen zu vertreten. Er ist quasi eine Kontrollinstanz der Justiz. Insbesondere kann er im gerichtlichen Verfahren Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen, an Anhörungen teilnehmen. Was macht ein Verfahrenspfleger? - Seite 2 - Sorgerecht, Unterhalt und Umgang - Allein-Erziehend.net. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem: dem Betroffenen zu erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, dem Betroffenen sämtliche Inhalte von gerichtlichen Mitteilungen zu erläutern, die Wünsche des Betroffenen an das Gericht zu übermitteln und dementsprechend zwischen Betroffenem und Gericht zu vermitteln. Rechtliche Grundlage für die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist bei Betreuungsverfahren: § 276 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), bei Unterbringungsverfahren: § 317 FamFG, bei Sterilisation: § 297 FamFG, bei medizinischen Behandlungen: § 298 FamFG. Die Bestellung des Verfahrenspflegers endet mit dem Abschluss des Verfahrens, für das er bestellt ist.
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Wenn der Betroffene aber seine Rechte nicht mehr selber wahrnehmen kann, z. B. weil er an Alzheimer erkrankt ist, oder unter einer psychiatrischen Erkrankung leidet, und wenn gleichzeitig ein erheblicher Eingriff in seine Rechte zur Entscheidung ansteht, muss konsequenterweise vom Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) ein Vertreter für ihn bestellt werden. Betroffene Personen, die sich z. Verfahrenspfleger - Forum Betreuung. nicht mehr äußern können, die krankheitsbedingt die Realität verkennen, oder nicht in der Lage sind, die rechtliche Situation zu erfassen, könnten ohne fremde Hilfe weder ihre Rechte geltend machen noch Anträge stellen (z. bei einer Anhörung) noch ein Rechtsmittel einlegen. Allein zum Ausgleich dieser Benachteiligungen dient die Bestellung eines Verfahrenspflegers. Der Verfahrenspfleger ist kein Vormund, sondern ein Helfer. Er unterstützt den Betroffenen bei der Geltendmachung seiner Verfahrensrechte. Er steht sozusagen als Unterstützung "neben" dem Betroffenen. Der Verfahrenspfleger ist nicht weisungsgebunden und unterliegt auch nicht der Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Der Verfahrenspfleger gibt diese schädigenden, unwahren, verleumderischen Aussagen in seinem Bericht als Aussagen des Lehrers wieder, die der Lehrer in Wirklichkeit gar nicht getätigt hat. Handelt es sich um ein strafrechtliches Vergehen? Welche Punkte sind davon betroffen? Nach welchen §§? Was kann man unternehmen? Und was kann man tun, um diese Schädigung abzuwenden? Was ist zu tun, wenn es sich bei den Falschaussagen und Unterstellungen um eine Wiederholungstat des Verfahrenspflegers handelt, genauso schädigend für den Elternteil Y., wobei es jedoch für die vergangene Tat keine Zeugen gibt? Und hinsichtlich Datenschutz: Wenn der Lehrer den Verfahrenspfleger auf die Schweigepflicht aufmerksam macht und um eine schriftliche Abschrift des Telefonats bittet vor Verwertung, die er nie erhält - stehen dann Daten nicht unter Verwertungsverbot? Vielen Dank ----------------- "" # 1 Antwort vom 15. 2009 | 13:52 Von Status: Praktikant (935 Beiträge, 316x hilfreich) quote: Wenn der Lehrer den Verfahrenspfleger auf die Schweigepflicht aufmerksam macht und um eine schriftliche Abschrift des Telefonats bittet vor Verwertung, die er nie erhält - stehen dann Daten nicht unter Verwertungsverbot?
Frage vom 15. 11. 2009 | 12:29 Von Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich) Falschaussagen im Bericht vom Verfahrenspfleger Folgender Fall: Ein bei Gericht eingesetzter Verfahrenspfleger befragt telefonisch den Lehrer des Kindes X zum Kind X. und dessen sorgeberechtigten Elternteil Y, bei dem das Kind lebt. Der Lehrer gibt Auskunft, weist aber auf die Schweigepflicht hin und bittet den Verfahrenspfleger um eine Abschrift seines schriftlichen Berichtes. Der Verfahrenspfleger lässt dem Lehrer dies aber nicht zukommen, und leitet seinen schriftlichen Bericht über den Inhalt des Telefonats mit dem Lehrer an das Gericht weiter. Der sorgeberechtigte Elternteil Y. erhält diesen Bericht dann vom Gericht. Der Elternteil Y. sendet eine Kopie des Berichtes des Verfahrenspflegers in Kopie an den Lehrer zur Kennntnisnahme und Überprüfung. Der Lehrer äußert spontan, dass er das alles nicht gesagt hat und schreibt eine Stellungnahme mit Korrektur an das Gericht. Im Bericht des Verfahrenspflegers wird vom Verfahrenspfleger durch die unwahren Aussagen der besagte Elternteil Y. herabgesetzt und in einem sehr negativen Licht dargestellt, auch im Hinblick auf seine Erziehung und sein persönliches Wesen, also komplette Persönlichkeitsverzerrung, was große Nachteile für den Elternteil Y. und das Kind X. haben kann, bzw. sehr schädigend ist, gerade auch was den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens betrifft.