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Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Verbindung mit dem Erschließen ökologischer Energiequellen (Biomasse) sowie die zunehmende Bebauung von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen führen zu einer Verknappung von Ackerland. In der Bodenmarktentwicklung zeigt sich ein stetiger Preisauftrieb. Die jährlich herausgegeben Bodenrichtwerte verdeutlichen das nachhaltig. Marktpreise für Ackerland liegen mitunter weit über den Bodenrichtwerten. Lange Jahre sind die Bodenpreise lediglich in einigen wichtigen Regionen mit hoher Bodengüte kontinuierlich angestiegen. Nunmehr sind in ganz Deutschland Preisanstiege zu verzeichnen. Ein Vergleich der Bodenrichtwerte zeigt, sie ziehen in breiter Front an. Wesentliche Gründe sind die Geldanlage in Sachwerte sowie der Biogasboom. Bodenrichtwerte für Ackerland - gesetzliche Grundlagen Die Erstellung von Bodenrichtwerten erfordern die Baugesetze der Bundesländer. § 55 EStG - Einzelnorm. Anhand einer Kaufpreissammlung werden flächendeckend durchschnittliche Werte für Bodenflächen unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustands ermittelt.
2 Es sind anzusetzen: 1. bei Flächen, die nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke oberbayern. 3150, 3176) in der jeweils geltenden Fassung zu schätzen sind, für jedes katastermäßig abgegrenzte Flurstück der Betrag in Deutsche Mark, der sich ergibt, wenn die für das Flurstück am 1. Juli 1970 im amtlichen Verzeichnis nach § 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskataster) ausgewiesene Ertragsmesszahl vervierfacht wird.
Sunny Beiträge: 74 Registriert: 11. Jun 2015, 16:58 Buchwert ermitteln landw. Grundstück Hallo zusammen, habe eine Frage zur Ermittlung des Buchwert eines landw. Grundstücks: 13a-Landwirt - Verkauf landwirtschaftliches Grundstück (Grün-/Ackerland), das am 30. 6. 1970 bereits zum Anlagevemögen gehört hat. Ein Anlagenverzeichnis wird nicht geführt. Eine Acker- oder Grünlandzahl ist ebenfalls nicht bekannt. Laut Katasteramt/Vermessungsamt liegt keine Ertragsmesszahl 1. 7. 1970 vor und es soll beim Finanzamt angefragt werden. Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke preise. Finanzamt sagt, es liegt keine Ertragsmesszahl vor und es soll der Einfachheit halber eine Ertragsmesszahl von 124€ (nicht DM) verwendet werden. 8x 124€ = 992, 00€ <-- Das ergibt doch keinen Sinn und kann nicht der Buchwert gem. § 55 EStG sein. Vorstellen könnte ich mir noch, dass die 124€ pro Ar sind - dann kämen wir bei 282, 29 Ar auf 35. 003, 96€, was mir als Buchwert realistisch erscheinen könnte. Hat jemand eine Ahnung, wie man bei der Buchwertermittlung verfährt, wenn das Katasteramt keine Ertragsmesszahlen hat bzw. wie das mit der Berechnung mit dem durch das Finanzamt bereitgestellten Wert läuft?