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National Sonstige Vorschriften | RL StrlSchV Strahlenschutz in der Medizin Der Länderausschuss für Atomkernenergie – Hauptausschuss – hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2011 die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin angenommen. Die Richtlinie ersetzt die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierender Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV), die mit Rundschreiben vom 24. Juni 2002 – Az. RS II 4 – 11432/1 – (GMBl 2003 Seite 227) bekannt gemacht wurde. Die Richtlinie wendet sich einerseits an die zuständigen obersten Landesbehörden, andererseits soll sie dem Arzt oder dem im medizinischen Bereich sonst tätigen Personal auf dem entsprechenden Anwendungsgebiet das Genehmigungsverfahren überschaubar machen und als Richtschnur für Pflichten und Rechte dienen. Unter Bezugnahme der Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 2000) gelten die Regelungen ab dem 1. November 2011.
3 Aktualisierungskurs zur Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten 3 Aktualisierungskurs zur Fachkunde im Strahlenschutz für Tätigkeiten der technischen Mitwirkung nach Nummer 3. 1. 3 a) und b) 4. 2 Vermittlung des notwendigen Wissens im Strahlenschutz für die Mitwirkung sonst tätiger Personen bei der SLN-Diagnostik (operativ tätige Ärzte, z. B. Chirurgen, Dermatologen, Urologen, Gynäkologen) 5 Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz auf dem Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin nach Anlage A3 Nr. 5. 1 6 Aktualisierungskurs für erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz auf dem Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin nach Anlage A3 Nr. 6 Kurse fr Rntgenanwendungen (Rntgendiagnostik, Rntgentherapie,... ) Anlagen 1 bis 11 der "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin": 1 Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung (Diagnostik) Spezialkurs Computertomographie Spezialkurs Interventionsradiologie 2.
Dazu müssen die Kurse den Anforderungen der jeweiligen Fachkunde-Richtlinie gerecht werden. Das heißt, eine Anerkennung kann erfolgen, wenn die Kurse den für die einzelnen Fachkundegruppen festgelegten Erfordernissen entsprechen die Kursinhalte von qualifizierten Lehrkräften übermittelt werden und die dazu notwendige Ausrüstung vorhanden ist. Bei den für diese Anerkennung zuständigen Stellen finden Kursinteressierte nach Bundesländern aufgelistet Ansprechpartner/innen für die für sie relevanten Kurse in ihrer Region. Erwerb und Erhalt von Fachwissen im Strahlenschutz Einklappen / Ausklappen Um für beruflich strahlenexponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist fundiertes Fachwissen der für den Strahlenschutz zuständigen Fachleute von grundlegender Bedeutung. Strahlenschutzrelevante Bereiche sind der Umgang mit Strahlenquellen und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie und Forschung sowie der Umgang mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen.