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Jahresbericht / Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.
1997 änderte der BDF seinen Namen in Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik (BGL) e. V. und nahm 1999 – nach der Fusion mit dem Bundesverband Wirtschaftsverkehr und Entsorgung (BWE) e. V. – die heutige Vereinsbezeichnung an. Vertretung der im Bundesgebiet ansässigen Güterkraftverkehrsunternehmen in allen Bereichen der beruflich relevanten Politik (z. B. Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialrecht) [1] An der Spitze des Vereins steht der Vorstand, dessen Sprecher Dirk Engelhardt und ein Mitglied Adolf Zobel ist. Dem Vorstand zur Seite steht der Aufsichtsrat, bestehend aus Henriette Koppenhöfer, Hans Ach, Thomas Heinbokel, Hubertus Kobernuß und Horst Kottmeyer. Landesverbände Die 15 Landesverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine.
Berlin, 25. Februar 2019 Grundsätzlich begrüßt die deutsche Speditions-, Transport- und Logistikbranche gesetzliche Rahmenbedingungen, die Innovationen in der Logistik zur Verminderung von CO 2 -Emissionen beschleunigen. Übereinstimmend fordern der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) von Politik, Energiewirtschaft und Herstellerindustrie Impulse für die zügige Entwicklung von alternativen Antrieben und Kraftstoffen mit deutlich geringeren Emissionen. Der europäische Gesetzgeber darf bei der politischen Durchsetzung alternativer, postfossiler Antriebsformen aber nicht die derzeitigen Strukturen der Transportbranche vernachlässigen. In modernsten Fahrzeugflotten ist heute viel Unternehmenskapital gebunden. Für die Umrüstung auf Flotten mit noch niedrigeren Emissionswerten bedarf es deshalb wirtschaftlicher Planungssicherheit über deren Nutzungsdauer und Einsatzmöglichkeiten.
Zentral ist nach Ansicht der vier Verbände die stärkere Einbeziehung von kleinen Lkw unter 3, 5 Tonnen zGG in die Regelungen des Markt- und Berufszugangs mit dem Ziel, die missbräuchliche Flucht in einen derzeit rechtsfreien Raum zu verhindern, unfaire Wettbewerbspraktiken zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nicht zielführend ist aus Sicht der Verbände die Ausweitung der EU-Kabotage in der vorgeschlagenen Form. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen innerhalb von 5 Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung Kabotagefahrten durchgeführt werden können. Dies käme ohne Festsetzung einer monatlichen Höchstgrenze für die gesamten Kabotagetage faktisch einer Einladung zur "systematischen, dauerhaften Kabotage' gleich. Die vier Verbände befürchten, dass ohne wirkungsvolle Kontrollen das Mobilitätspaket seine Korrekturfunktion für heute bestehende Marktverwerfungen nicht wird erfüllen können. Im digitalen Zeitalter bieten sich hierfür zahlreiche Möglichkeiten, die dringend genutzt werden sollten.
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Teilweise handelt es sich um eine Einbahnstraße. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Fahrbahnbelag: Asphalt.
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