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LG, Häslein » 17. 2012, 22:50 Hallo Häslein, vielen Dank für die Info, werde mich gleich morgen darum kümmern. Für die Stomaversorgung brauchen wir keinen Pflegedienst, da wurde das Personal von der Stomafachkraft geschult. Es geht nur um die Spülung und Wundverband. und gute nacht Was hast du denn da erreicht? Wahrscheinlich kommt die Ablehnung, weil die KK davon ausgeht, dass in einem HEIM die Krankenpflege gewährleistet ist durch Pflegefachkräfte. Da er aber in einer Art Wohngruppe zu sein scheint, ist das wie häusliche Umgebung und sollte auch entsprechend genehmigt werden. Ist ja bspw auch so, dass in Demenz-Wohngruppen Leistungen nach SGB V (Krankenpflege) auf Verordnung genehmigt werden muss. Da sind die sog. Präsenzkräfte (wie bei deinem Sohn die Betreuer) ja auch nur für die Grundpflege nach SGB XI zuständig. Ich wünsche euch, dass das mittlerweile klappt und die Versorgung gewährleistet ist! *mini* MiniBonsai » 05. 06. Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege abgelehnt? - Leben mit Intensivpflege, zuhause und außerklinisch. 2012, 21:57 Hallo mini erst mal habe ich widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass im Wohnheim nur pädagogisches Personal zur Verfügung steht und eine medizinische Versogung dringend nötig ist.
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. So führt es § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V aus, der die Leistungen bei Krankheit einleitet. Widerspruch ablehnung hausliche krankenpflege . Die Entscheidung, welche Behandlungsoptionen bestehen und welche Tätigkeiten an andere delegiert werden können, entscheidet allein Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Häusliche Krankenpflege oder Behandlungspflege wird verordnet, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Verordnet Ihnen also Ihr behandelnder Arzt oder die behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation, so sind diese Verrichtungen für die Sicherung des ärztlichen Therapieziels notwendig. In diese Verordnung darf weder die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter der Krankenkasse eingreifen noch sonst jemand. Auch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sind nicht berechtigt, in die ärztliche Therapiefreiheit einzugreifen.
Die aktive wie auch die passive Pflegebereitschaft der Pflegeperson und des zu Pflegenden sind nach Auffassung der Richter unverzichtbar. Allerdings, so die Richter, muss der Angehörige nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung der Pflege nennen. Gründe für eine Ablehnung der Pflege können z. sein: Ekel, Schamgefühl, Überforderung. Dies traf allerdings in diesem Fall nicht zu. Das Gericht folgte deshalb der Aussage des Arztes. Denn aus Sicht des Gerichtes hat nur ein Arzt die Fachkompetenz einzuschätzen, ob die verordneten Leistungen durch einen Angehörigen erbracht werden können oder nicht. Wenn auch die Krankenkasse Ihres Angehörigen denkt, Sie gegen Ihren Willen zu behandlungspflegerischen Leistungen heranziehen zu können, sollten Sie sich wehren. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Häuslichen Krankenpflege hat sehr gute Aussichten auf Erfolg. So oder ähnlich kann solch ein Widerspruch aussehen: Muster: Widerspruch gegen die Ablehnung der Behandlungspflege durch einen Pflegedienst Krankenkasse "Bleib gesund! "