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Das ist rechtlich sauber und vermeidet sehr viel Stress. Vor allem, weil dieser Allgemeinstrom von den Kosten meistens unbedeutend ist und gar keinen solchen Aufwand rechtfertigt. Strom für die Heizung (!, meist auch über den Allgemeinstrom angeschlossen) muss da herausgerechnet werden und zu den Heizkosten gerechnet werden, genau wie der Schornsteinfeger, das steht explizit im §7 der Heizkostenverordnung. Also keine einfache Verteilung über die Monate. Im Allgemeinen würde ich nur dann auf eine Umlage nach dem Leistungsprinzip gehen, wo ich entweder muss (Heizkosten) oder wenn der Versorger das schon so liefert (bei uns Müll und Wasser). #3 Hallo Schweinchenfan, danke für deine Anmerkung bzw. Gegenfrage, die hat bei mir einen Groschen zum Fallen gebracht. Über den Allgemeinstrom-Zähler wird neben Licht, Klingel, Rasenmäher in der Tat auch die Heizung bzw. Allgemeinstrom doppelt so hoch. deren Pumpen gespeist. Es sind also wärmeerzeugende und nicht-wärmeerzeugende Anteile im Allgemeinstrom. Der bisherige Vermieter hat den gesamten Stromrechnungsbetrag in die Heizkostenabrechnung zum Abrechnungsdienstleister mitgegeben, der Licht/Klingel/Rasenmäheranteil wurde demnach auch im Verhältnis der verbrauchten Heizkosten verteilt.
Der Stromlieferant rechnet die Stromkosten verbrauchsabhängig mit dem Mieter ab.
Wenn du nur noch einen Zähler hast dann mag durchaus ein Zweitarif mit HT und NT möglich sein, jedoch kein Sondertarif für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen. Wenn man den Sondertarif für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen für die WP oder Nachtstromspeicherheizung weiterhin nutzen will, gibt es auch eine Lösung. Die wurde in vorgestellt. Hängt leider vom VNB ab ob dieses Messkonzept realisiert werden kann. #3 Nein, das geht nicht. Es ist für Wärmestrom die getrennte Messung vorgeschrieben. Altanlagen haben noch Bestandsschutz für die gemeinsame Messung. Der geringere Strompreis für Wärmestrom resultiert aus geringeren Netzentgelten (abschaltbare Lasten) sowie geringeren Konzessionsabgaben (Wärme). Allgemeinstrom doppelt so hoch geflogen. #4 Wenn ich Dich richtig verstehe, magst Du die Wärmepumpe im Eigenverbrauch betreieb und legst deshalb alles hinter einem Zähler zusammen. In diesem Fall hast Du keine Chance auf einen WP Tarif. Es ist also die Frage ob Eigenverbrauch oder Wp-Tarif. Die einzige Möglichkeit beides zu haben wäre eine kaskadierte Messung.
Das sollte zum Zwecke der Beweissicherung schriftlich mit Nachweis (Einschreiben) und unter Androhung der Einstellung weiterer Abschlagszahlungen erfolgen. Setzen Sie dem Versorger daher eine Frist von mindestens zwei Wochen, um seiner Pflicht nachzukommen. Um zusätzlich Druck zu erzeugen, können Sie mit der Einleitung eines für Sie kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Energie drohen. Sollten Sie dann tatsächlich die Abschlagszahlungen einstellen, weil nach Fristablauf immer noch keine Rechnung zugegangen ist, legen Sie sich Geld zurück, denn sobald die neuen Abschläge mit der Rechnung bekannt gegeben werden, müssen Sie auch rückwirkend die noch fehlenden bezahlen. Die Sechs-Wochen-Frist gilt auch nach dem Ende des Lieferverhältnisses, also zum Beispiel für die Abschlussrechnung Ihres alten Anbieters nach einem Wechsel. Miete wurde erhöht ist das rechtens und was kann ich tun? (Recht). Tipp: Mit der aktuellen Rechnung bessere Tarife suchen Mit dem eigenen Preis vor Augen lässt sich in Online-Vergleichsportalen bequem ein Schnellcheck zu aktuellen Alternativen machen.
Wir leben nun seit November in einer 125qm Mietwohnung mit KfW55-Standard. Wir zahlen jeden Monat 100 Euro für Gas. Allerdings explodiert unser Stromverbrauch. Wir verbrauchen mit 2 erwachsenen un einem Säugling am Tag im Schnitt 15kwh, was ca 5500 kwh im Jahr sind. Anscheinend läuft Warmwasser über Strom. Die Fußbodenheizung müsste dann ja über Gas laufen. Aber auch bei Freunden, bei denen alles über Strom läuft, kommen die nicht mal ansatzweise auf so einen Wert. Große Stromfresser haben wir im Haus auch nicht. Wir haben damals in unserer alten Wohnung zu dritt, mit drei stromfressenden Rechnern, die praktisch den ganzen Tag liefen, ca 2. 500 kwh weniger benötigt. Ist dieser Wert denn realistisch? Unser Vermieter wohnt im selben Gebäude und die Stromverteiler und Zähler sind alle in seinem Keller, zu dem wir keinen Zugang haben. Allgemeinstrom doppelt so hoch de. Läuft die Fußbodenheizung dann definitiv über Gas, wenn Warmwasser über Strom läuft? Oder wofür bräuchte man in einer Wohnung sonst noch Gas (wir haben keinen Gas-Herd:D) Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen Eher unrealistischer Verbrauch 71% Realistischer Verbrauch 29% Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Kommt mir sehr merkwürdig vor.