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Dieses hat im Jahr 2010 mit Wirkung ab dem 21. 06. 2012 durch die neue Rom-III Verordnung eine Änderung erfahren. Diese neue Rom-III-Verordnung gilt nicht nur für die beteiligten Mitgliedstaaten (Deutschland, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) sondern ist nach gem. Art. 4 Rom-III-VO (universelle Geltung "loi uniforme") auch anzuwenden, wenn es um das Recht eines nicht Mitgliedstaates oder eines Drittstaates wie die Türkei geht. Das anzuwendende Recht richtet sich nach den Vorschriften des Art. Türkisches eherecht in deutschland gmbh www. 8 Rom-III-VO. Wenn also ausländische Staatsangehörige bei Einreichung des Scheidungsantrags ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, so ist deutsches Scheidungsrecht anzuwenden - auch wenn die Hochzeit in der Türkei statt gefunden hat; oder auch, wenn nur noch ein Ehegatte in Deutschland wohnt und seit dem Wegzug des anderen Ehegatten ins Ausland noch kein Jahr vergangen ist. Vereinfacht bedeutet dies, dass seit dem 21.
27. 7: Umstände, die u. vermuten lassen, dass trotz formal geschlossener Ehe keine Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland beabsichtigt ist: - Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet, - Ehepartner machen widersprüchliche Angaben zu ihren jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), den (objektivierbaren) Umständen ihres Kennenlernens oder sonstigen sie betreffenden wichtigen persönlichen Informationen. Scheidung in Deutschland bei türkischer Ehe. (Hinweis: Unter "wichtigen persönlichen Informationen" sind nur Angaben außerhalb der Intimsphäre zu verstehen, die für beide Ehepartner und die geplante Herstellung einer Lebensgemeinschaft von wesentlicher Bedeutung sind.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10. 07. 2014 – C-138/13 – Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren: EU-Zustellungsverordnung: Klagen gegen griechischen Staat möglich Flugpreise müssen vergleichbar sein EuGH fällt Entscheidung über die Diskriminierung fettleibiger
Dennoch ist hierfür ein spezielles Verfahren erforderlich: Zuständiges Gericht: Für die Anerkennung sind die Gerichte am Wohnort oder am letzten Wohnort in der Türkei zuständig. Ausländer können die Familiengerichten in Ankara, Istanbul oder Izmir anrufen. Antrag Der Antrag auf Anerkennung kann durch die Ehegatten oder durch einen bevollmächtigten türkischen Anwalt persönlich gestellt werden. Dabei ist es generell vorteilhaft, wenn beide anwaltlich vertreten sind: Ein Anwalt stellt den Antrag auf Anerkennung, der andere Anwalt stimmt zu. Wenn sich eine Partei in der Türkei aufhält und persönlich zu Gericht geht, benötigt lediglich der nicht anwesende Ehegatte einen Anwalt. In beiden Fällen dauert das Verfahren in der Regel nur ca. Türkisches eherecht in deutschland bald zu. 5-10 Tage. Anmerkung: Um bei der Bevollmächtigung eines türkischen Anwalts eventuellem Missbrauch vorzubeugen, sollte der Ausländer aber eine Vollmacht zur Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein türkisches Gericht ("Türk mahkemesinde tenfizi") erteilen und eine andere Verwendung ausschließen ("bu vekalet başka bir amaçla kullanılamaz").
Der bloße Verdacht ist nicht ausreichend. Dies hindert gelegentlich die Praxis jedoch nicht daran, aufgrund bestimmter Anhaltspunkte - im Sinne von feststehend - davon auszugehen, dass eine Zweckehe geschlossen werden soll. Deutschkenntnisse bei Ehegattennachzug aus Türkei nicht notwendig - rechtsanwalt.com. Es ist deshalb auch ratsam, nicht erst auf eine etwaige Ablehnung des Antrags zu warten, sondern schon frühzeitig sowohl gegenüber der in der Bundesrepublik zuständigen Ausländerbehörde wie auch gegenüber der Botschaft in der Türkei überzeugend darzulegen, dass mit der Eheschließung eine echte familiäre Lebensgemeinschaft begründet werden soll. Eine etwaige Ablehnung des Heiratsvisums erfolgt zwar formal durch die Deutsche Botschaft. Die Botschaft entscheidet jedoch in enger Abstimmung mit der für den künftigen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Das gilt insbesondere für die Prognose über die Absicht der Ehepartner, eine familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet herstellen zu wollen. In diese Prognose sind sowohl die im Ausland gewonnenen Erkenntnisse der Botschaft als auch die im Inland gewonnenen Erkenntnisse der Ausländerbehörde einzubeziehen.