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Wir empfehlen, für den Fall, dass Ihr Unternehmen vom Arbeitsausfall in so erheblichem Umfang betroffen ist, bereits frühzeitig Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Agenturen für Arbeit sind darauf eingerichtet. Um Kurzarbeitergeld zu beantragen haben wir für Sie die notwendigen Formulare zusammengestellt: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmern wegen Kurzarbeit Anzeige von Kurzarbeitergeld Antrag auf Kurzarbeitergeld Formular 108 für Kurzarbeitergeld Personal - Einstellung, Arbeitsverträge, Stundendokumentation, Kündigung Finanzamt Mandantenmerkblätter Doppelbesteuerungsabkommen GmbH Arbeitshilfen und diverses
Steuerberater · Christian Baer Home | Download, Links und Hilfe | Download Vertragsverhältnis Lohn- und Gehaltsabrechnung Steuern Buchführung Digitale Lösungen Kontakt Steuerberater Christian Baer Dipl. -Betriebswirt (BA) An der Filmfabrik 13 12555 Berlin-Köpenick T 030 65 66 05 05 F 030 65 66 05 04 Telefonzeiten Mo. bis Fr. 9. 00–12. 00 Uhr sowie Di. und Do. 13. Vollmachten für die Beantragung von Kurzarbeitergeld » Steuerberaterkammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts. 00–15. 00 Uhr Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter. Sie erreichen uns auch per Mail:
Außerdem bietet die DATEV eG auch Hinweise auf ihrer Webseite u. zum Thema Untervollmachten. Zur Webseite der DATEV. Hier finden Sie das Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard: Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard classic für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank Aktuelles zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB Zum 1. Juli 2020 übernimmt die BStBK die Vollmachtsdatenbank in den Eigenbetrieb. Die DATEV eG fungiert künftig nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. Alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufsregistereintrag einer Steuerberaterkammer für die Vollmachtsdatenbank registriert haben, müssen die vier untenstehenden Dokumente berücksichtigen. Es ist ein neuer Vertrag zwischen Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer ab 01. 07. 2020 notwendig. Vollmacht steuerberater kurzarbeitergeld fur. Die Preise für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank bleiben unverändert bestehen. Telefonnummer zur Hotline: 0800-0112344
Bis 30. 2022 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 28 Monaten Auch Betriebe, die ab 1. Januar 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen, können bis zum 30. Juni 2022 von den Erleichterungen der Kurzarbeit profitieren Die Anzeige über Kurzarbeit sowie die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes können online oder schriftlich eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuelle Vereinbarung zur Kurzarbeit mit Ihren Mitarbeitern oder Betriebsräten vorab treffen müssen. Anzeigeverfahren und Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld (Kug) – Vollmacht für Steuerberaterinnen und Steuerberater – Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Sofern Sie die Kurzarbeit mindestens drei Monate unterbrochen haben, müssen Sie eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur stellen! Das Kurzarbeitergeld wird in folgenden Fällen bezahlt: Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis (z. Corona-Pandemie) Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur Achtung: Die "3G oder 2G oder 2Gplus"-Vorgaben allein können keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen!
Was Sie als Arbeitgeber unbedingt wissen sollten! Corona-Krise Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde, die Atemwegserkrankung COVID-19 ist in Deutschland angekommen. Öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sind geschlossen, öffentliche und private Veranstaltungen sind oder werden abgesagt, weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen. In Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Corona-Krise Was Sie als Arbeitgeber unbedingt wissen sollten! Dies hat Konsequenzen für die Wirtschaft im Gesamten und zum Teil auch bereits für Sie. Unter den vier nachfolgenden Links geben wir Ihnen Antworten auf Fragen an die Hand, die in den letzten Tagen bereits an uns heran getragen wurden. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier nur um allgemeine Informationen handelt. Mit Ausnahme der steuerrechtlichen Fragestellungen, raten wir Ihnen alle weiteren Punkte mit dem jeweiligen Ansprechpartner (Hausbank, Rechtsanwalt, etc. ) zu besprechen. Hinweise zum Arbeitsrecht finden Sie hier.