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Allerdings reicht eine mündliche Vereinbarung dann nicht aus, wenn sich einer der Ex-Ehegatten auf den Verzicht beruft. Insofern ist eine notarielle Urkunde notwendig. NACHEHELICHER Unterhalt für die Vergangenheit | SCHEIDUNG.de. Tod des Unterhaltsverpflichteten Beim Tod des Unterhaltsverpflichteten muss unterschieden werden: Tod vor Einreichung des Scheidungsantrags Stirbt der Unterhaltsverpflichtete, bevor der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wurde, besteht nach wie vor ein Erbrecht des Unterhaltsberechtigten. Er kann seine Ansprüche gegen die Erben geltend machen. Tod nach Einreichung des Scheidungsantrags Stirbt der Unterhaltsverpflichtete, nachdem der Scheidungsantrag eingereicht worden ist und hatte der Unterhaltsberechtigte der Scheidung zugestimmt, kann nur noch bis zum Todestag geschuldeter und nicht gezahlter Trennungsunterhalt von den Erben verlangt werden. Wichtig: Nachehelicher Unterhalt kann von den Erben verlangt werden, jedoch ist dessen Haftung auf den fiktiven Erbteil beschränkt. Tod des Unterhaltsberechtigten Beim Tod des Unterhaltsberechtigten schuldet der Unterhaltspflichtige auch den Unterhalt in dem Monat, in dem der Unterhaltsberechtigte verstirbt.
Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass mit der erstmaligen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bzw. dem Auskunftsanspruch zur Berechnung der Unterhaltszahlungen ab diesem Zeitpunkt auch rückwirkend Unterhalt verlangt werden kann. Da sämtliche Unterhaltsansprüche dem laufenden Lebensunterhalt dienen, stellt sich damit die Frage, ob ein unterhaltsberechtigter Ehegatte auch rückständigen Unterhalt verlangen kann, selbst wenn er diesen über längere Zeit nicht verfolgt hat. Aus dieser Besonderheit heraus hat die Rechtsprechung sehr häufig Fälle zu entscheiden, in denen der Unterhaltsanspruch zwar geltend gemacht wurde, jedoch dann über längere Zeit nicht weiterverfolgt wird. Dem OLG Düsseldorf lag nunmehr ein Fall zur Entscheidung vor, in welchem der Unterhaltsanspruch sogar gerichtlich eingeklagt wurde. Im gerichtlichen Verfahren kam es jedoch zu einem nahezu dreijährigen Verfahrensstillstand. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte in diesem Falle in seiner Entscheidung den Verwirkungstatbestand mit der Begründung, dass der Unterhaltsschuldner davon ausgehen konnte, dass der Unterhaltsgläubiger aufgrund seiner Untätigkeit im gerichtlichen Verfahren den Unterhaltsanspruch nicht weiterverfolgt ( Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.
5. Absenkung und Befristung des Unterhalts wegen simpler Unbilligkeit Das Unterhaltsrecht basiert auf Gerechtigkeitserwägungen. Wäre es unbillig (im Sinne von unfair), Unterhalt zu verlangen, kann der Anspruch herabgesetzt werden (beispielsweise, wenn die Ehe nur von sehr kurzer Dauer war), befristet werden oder ganz wegfallen. Die Belange von gemeinsamen Kindern gehen allerdings immer vor, so kann beispielsweise der Betreuungsunterhalt in vielen Fällen nicht einfach ausgeschlossen werden. Es existieren keine Standardgründe, aus denen die Pflicht zum nachehelichen Unterhalt geschmälert wird. Oftmals wird jedoch angenommen, dass Ehegatten, die bereits vor dem Zeitpunkt der Scheidung finanziell eigenständig geworden sind, weil sie nicht an den Fortbestand der Ehe glaubten, nicht vollständig unterhaltsberechtigt sind. Eine Herabsetzung kann nicht nur bei Scheidung, sondern auch nachträglich geschehen. Es lohnt sich deswegen, wenn Sie Ihre Unterhaltsansprüche regelmäßig überprüfen lassen. 6.