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Phasen der Einführung des Psych-Entgeltsystems Insbesondere zur Qualität der Versorgung und Veränderung der Versorgungsstruktur findet eine Begleitforschung zur Auswirkung des neuen Vergütungssystems statt. Die Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhausleistungen erfolgt weiterhin krankenhausindividuell, seit 2020 unter Berücksichtigung der Personalmindestvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Entgeltsystem Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (PEPP-System). Die "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie" (PPP-RL) löst die seit 1991 bestehende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab, sie ist jedoch selbst kein Personalbemessungsinstrument. Allerdings wurden wesentliche Elemente der Psych-PV-Systematik in die neue Richtlinie überführt (Berufsgruppen, Minutenwerte etc. ). Entgegen den ursprünglichen Vorstellungen aus dem Psychiatrie-Entgeltgesetz (PsychEntgG) und dem GKV‑FQWG handelt es sich beim PEPP-Entgeltsystem um ein kostenorientiertes Budgetsystem. Die PEPP-Entgelte dienen nur der Abrechnung der Leistungen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fanden jedoch zunächst keine Akzeptanz in der psychiatrischen Fachwelt. Einführung des PEPP-Entgeltsystems Ursprünglich sollte die Teilnahme am PEPP-System bereits ab 2015 erfolgen. Die sogenannte Optionsphase wurde jedoch mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) erstmalig um zwei Jahre verlängert. Die verpflichtende Anwendung sollte zunächst ab 2017 erfolgen, sie wurde dann allerdings mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erneut um ein Jahr verschoben. Pepp fallzusammenführung 2018 online. Mit dem PsychVVG wurden zentrale Kritikpunkte der psychiatrischen Fachwelt aufgegriffen. Ziele des PsychVVG waren unter anderem Leistungstransparenz und –orientierung, die verbesserte Verzahnung von stationären und ambulanten Bereichen sowie die Vermeidung von negativen Auswirkungen des neuen Entgeltsystems auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Für Krankenhäuser ist die Teilnahme am PEPP-System seit 2018 verpflichtend.
Dies gilt also auch für Einrichtungen, die keine den Auslösebedingungen des Leistungsbereichs Dekubitusprophylaxe (Modul DEK) entsprechenden Fälle behandelt haben. Datenfeld "War der Dekubitus bei Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge")": Im Datenfeld "War der Dekubitus bei Entlassung vorhanden? ("Present on Discharge")" ist zu dokumentieren, ob bei Entlassung ein Dekubitus (an dieser Lokalisation, unabhängig vom Grad des Dekubitus) vorlag. Zu beachten ist, dass sich ein Dekubitus 3. oder 4. Grades nicht Rückgradieren lässt. Es kann in jedem Fall zu einer Heilung und Narbenbildung kommen. So ist es jedoch nicht möglich, dass sich ein Dekubitus 3. Grades zu einem Dekubitus 2. oder 1. Grades entwickelt (Sibbald et al. 2011). Das Verfahren Dekubitusprohylaxe erhebt keine Daten zur Dekubitusbehandlung. Die Angaben zum POD werden nicht für Berechnungen von Qualitätsindikatoren verwendet. Pepp fallzusammenführung 2018 video. (Literatur: Sibbald, RG; Krasner, DL; Woo, KY (2011). Pressure Ulcer Staging Revisited: Superficial Skin Changes & Deep Pressure Ulcer Framework.
Verweildauer Die Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage, die ein Patient im Krankenhaus verbracht hat. Belegungstage sind der Tag der Aufnahme sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts. Nicht eingeschlossen sind der Verlegungstag und der Entlassungstag. Die Verweildauer ist unterteilt in die untere Grenzverweildauer (UGV), die mittlere Verweildauer (MVVD) und die obere Grenzverweildauer (OGV). Die Werte der genannten Einteilungen variieren je nach Fallpauschale. Zeitraum zwischen zwei Krankenhausaufenthalten Der Zeitraum zwischen zwei Krankenhausaufenthalten ist wesentlich für die Einstufung einer Wiederaufnahme. Er wird bemessen an der Anzahl der Kalendertage ab dem Aufnahmetag des letzten Krankenhausaufenthaltes bis zum Tag der Wiederaufnahme. Szenarien der Fallzusammenführung – Übersicht 1. DRG-System - medconweb - Fachportal für Medizincontrolling. Beurlaubung Bei einer Beurlaubung, geregelt in § 1 Abs. 7 FPV, unterbricht der Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die stationäre Behandlung für einen befristeten Zeitraum (bspw.
Das andere Grouping-Ergebnis erhalten Sie, da Sie die Therapie-OPS mit neuem Wochenraster neu für den gesamten Fall berechnen? Oder liegt das an einer ggf. bereits während des laufenden Aufenthaltes vorgenommenen Fallzusammenführung? Handbuch der Psychoedukation: für Psychiatrie, Psychotherapie und ... - Josef Bäuml, Bernd Behrendt, Peter Henningsen, Gabriele Pitschel-Walz - Google Books. Ohne veränderte Berechnung der Therapie-OPS dürfte meines Erachtens aus der Fallzusammenführung von zwei Fällen mit der P004Z als Endergebnis nicht die PA02B herauskommen. Wenn der Anteil der Tage mit Intensivbehandlung an den Pflegetagen bei beiden Fällen > als 75% ist, so müsste auch bei einer Zusammenführung der beiden Fälle das gleiche Ergebnis heraus kommen. Ausnahme wäre wie gesagt, wenn nach der Fallzusammenführung die Berechnung neu erfolgt. Ob und wie die Therapie-OPS neu berechnet werden müssen, ist mir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, siehe auch Wochenraster bei Wiederaufnahme. Viele Grüße, M. Klee