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Wir haben 2006 einen Bauplatz gekauft. Der Bauplatz entstand durch Trennung eines großen Grundstückes. Das vorhandene Haus auf dem zu trennenden Grundstück wurde in den 60er Jahren gebaut. Auf das neu entstandene Grundstück wurde im Grundbuch für das Grundstück des Verkäufers ein Leitungsrecht für Abwasserleitungen eingetragen. Nachbar leitet Regenwasser auf unser Grundstück (Nachbarn, weiterleiten). Da die genaue Lage der Abwasserleitungen damals nicht ermittelt werden konnte bzw. nicht bekannt waren (kein Abwasserplan vorhanden) wurde für das Leitungsrecht ein Bereich im Lageplan, unterhalb der Grundstücksgrenze des neuen Grundstückes festgelegt in dem die Abwasserleitungen verlegt bzw. vorhanden sein dürfen. Es wurde weiter vermerkt, dass sollten sich die Abwasserleitungen nicht im zuvor festgelegten Bereich befinden, diese auf verlangen des Käufers auf Kosten des Verkäufers in diesen Bereich verlegt werden müssen. Beim Grundstückskauf wurde in einem Schreiben des vom Verkäufer beauftragten Maklers angegeben, dass ein Leitungsrecht für den Verkäufer für die Abwasserleitung zwischen Kontrollschacht auf dem Grundstück des Verkäufers bis zum Kontrollschacht auf dem öffentlichen Grundstück unterhalb des neu entstandenen Grundstückes eingeräumt werden muss.
Im übrigen ist eine rechtliche Prüfung nach §§ 862 und 1004 BGB angebracht. Das darf er ziemlich sicher nicht so machen. Wenn er nicht mit sich reden lässt, dann würde ich mal bei der Stadt oder der Gemeinde anrufen und nachfragen, ob die Mitarbeiter dort behilfleich sein können. Das letzte Mittel, was es aber meiner Meinung nach dringend vermieden werden sollte, wäre dann ein Gang zum Rechtsanwalt. Schau mal in Abwassersatzung Eurer Gemeinde, wer für die Instandhaltung und Prüfung der Abwasserleitungen auf Eurem Grundstück und bis zum Haupkanal in der Strasse verantwortlich ist. Ist es der Grundstückseigentümer, dann hat der Nachbar um Erlaubnis zur Einleitung zu fragen und diese kann verweigert werden, bzw. er kann aufgefordert werden sein Oberflächenwasser über seinen Hauskanal zu entsorgen. Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück der. Auch wäre zu prüfen, ob in Eurer Gemeinde eine Trennung von Oberflächenwasser und Abwasser durchzuführen ist. Sorr, y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei stellen.
Ich geh mal von wild abfließenden natürlich vorkommenden Regenwasser aus. Vielleicht hilft das WHG weiter. Im Zweifelsfall wendest du dich an die untere Wasserbehörde. In welchem Bundesland lebst du? Hat er eine Genehmigung für die Aufschüttung? Das darf eigentlich nicht ohne Genehmigung gemacht werden. Nein, du kannst dagegen nichts machen, solange nicht EINDEUTIG durch ein Sachverständigengutachten ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erdaufschüttung und deinem Wasserschaden bewiesen ist. Du würdest hierbei in Beweisnot geraten. Selbst, wenn du ein Gutachten zu deinen Gunsten hättest, könnte dein Nachbar ein Gegengutachten vorlegen und ihr könntet Gegengutachten zu den Gegengutachten bestellen - eine never ending story. Wende dich an einen Rechtsanwalt. Ich bezweifle aber, dass er dir tatsächlich helfen kann, denn DU bist in der Beweispflicht. Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück deutschland. Die Angelegenheit könnte sehr teuer und trotzdem erfolglos für dich werden.
Hallo, vor etwa einem Jahr hat unser Nachbar Erde auf seinem Grundstück aufgeschüttet um Regenwasser von seinem Haus wegzuleiten. Damit hat er dem natürlichen Gefälle entgegen gewirkt, da unser Haus eigentlich über seinem liegt. Wir hatten nun im Frühjahr 2019 das erste Mal einen Wasserschaden in unserer Garage (diese liegt direkt neben seinem Haus) obwohl wir vorher nie Probleme hatten. Kann man hiergegen etwas unternehmen und wenn ja auf welches Gesetz, Paragraphen können wir uns berufen? Nachbar schüttet Erde auf, um Regenwasser abzuleiten? (Recht, Wasser, Nachbarn). Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Wenn er dort Wasser aufstaut, um es in eine andere Richtung fließen zu lassen, müsste er dafür eine Genehmigung haben. Einfach so darf er das selbstverständlich nicht. Ihr könnt ihn auffordern, das zurück zu bauen. Und ihn für nachweisliche Schäden haftbar machen. Da ist m. E. von jedem Kommentar etwas Wahres dabei: Habe deswegen überall bei den Kollegen ein "hilfreich" geklickt 😉 Eine Aufschüttung im Sinne eines Dammes ist - je nach Höhe - erst einmal nicht zwingend genehmigungsfrei.
Hallo! Ich habe heute bemerkt das unser Nachbar über ein Regenrohr das Wasser auf unser Grundstück ableitet. Das Wasser hat mittlerweile schon über 20cm die Erde hinabgedrückt so das dort ein Loch entstanden ist. Der Nachbar zeigt sich uneinsichtig dies zu beseitigen. Geht man in so einem Fall direkt zum Anwalt oder erst zum Ordnungsamt? 3 Antworten Glaube, das ist eher ein Fall für das Ordnungsamt. Nachbar leitet regenwasser auf unser grundstück tv. Geh mal zum Ordnungsamt und sagt ihnen, dass er mit dem Mist aufhören soll! Zeig ihm Respekt! Proiers erst mal beim Ordnungsamt
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