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Ab dem 1. Januar 2020 gelten wie jedes Jahr neue Faktoren und Indizes für die Wohngebäudeversicherung. Die neuen Zahlen gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeiten ab dem 01. 01. 2020. Anpassungsfaktor (ab VGB 2000): 19, 36 Gleitender Neuwertfaktor (VGB 88 und tlw. Vgb 2000 gebäudeversicherung stiftung warentest. ab 2008): 19, 6 Baupreisindex 1914: 1. 523 (Mai 2019) Was bedeuten die Faktoren und Indizes? Der Baupreisindex 1914 Der Wert gibt an, was ein zu versicherndes Gebäude im Jahr 1914 gekostet hätte. Mit Hilfe dieses Wertes wird eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Index soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht; es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung. Faktoren Der Anpassungsfaktor und der gleitende Neuwertfaktor werden in Abhängigkeit der zugrunde-liegenden Bedingungen zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen.
Darüber hinaus arbeiten Versicherungsvereine nicht gewinnorientiert. Überschüsse kommen den Versicherten zugute und werden nicht an Investoren ausgeschüttet. So stehen bei uns tatsächlich die Bedürfnisse unserer Kunden im Mittelpunkt. Und man kann sich darauf verlassen, dass man uns nicht kaufen kann. Wir bleiben auch in Zukunft unabhängig und eigenständig.
6 Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die unterhalb des Kellerbodens zwischen den Fundamentmauern verlaufen, befinden sich "innerhalb des Gebäudes". [1] Rz. 7 Eine Terrasse, die unmittelbar neben dem versicherten Gebäude angelegt ist, kann nicht als Gebäudebestandteil angesehen werden. [2] Schäden durch Wasser aus Regenfallrohren sind keine versicherten Wasserschäden, weil das Regenfallrohr nicht der Wasserversorgung dient. [3] Rz. 8 Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile können durch besondere Vereinbarung – in der Regel gegen Prämienzuschlag – mitversichert werden (A § 5 Nr. Vgb 2000 gebäudeversicherung door. 4 VGB 2008/2010). Eine serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche ist nicht in der Gebäudeversicherung versichert, es besteht allenfalls Versicherungsschutz in einer Hausratversicherung. [4] Eine Gartenmauer ist auch dann nicht als Zubehör mitversichert, wenn sie an das versicherte Gebäude anstößt. [5] Stillgelegte Rohre, die nicht mehr an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, sind nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung.