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News Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hin, hat die Bundesregierung eingeräumt, dass Krankenkassen mit Wissen der Bundesdatenschutzbeauftragten regelmäßig unzulässigerweise Einsicht in sensible Krankenunterlagen nehmen, die Ärzte an den Medizinischen Dienst schicken. Patientenschutz – Datenweitergabe von Patientenunterlagen. Zwar habe man keine genauen Zahlen; Feststellungen bei Vor-Ort-Kontrollen bei Krankenkassen, Eingaben betroffener Versicherter und Informationen von Leistungserbringern legten den Schluss nahe, "dass es sich bei unzulässigen Einsichtnahmen durch die Kassen nicht nur um zu vernachlässigende Ausnahmefälle handelt ". Hintergrund Im Rahmen des sogenannten Umschlagverfahrens versenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Patientenunterlagen nicht direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), sondern in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkassen zur Weiterleitung an den MDK. Der MDK übernimmt die Begutachtung von Behandlungen. Dazu nutzt der MDK bestimmte Sozialdaten der betroffenen Patienten, die er von den behandelnden Ärzten und anderen Therapeuten anfordert.
Das macht er dann mit einem deiner perfekt und ausführlich formulierten Musterschreiben. Wenn er denn soviel Glück hat mit seinem Widerspruch, muss er persönlich zum MDK. und nimmt dann (deinem Rat entsprechend) den Reha-Bericht, den er von seinem Arzt holen muss, zum MDK mit. Das alles passiert natürlich innerhalb einer Woche??!!! - natürlich nicht. Also bleibt festzuhalten - der Ärger und der Stress liegt mehr auf der Seite des Versicherten als auf der Seite seiner Kasse - aber bitte, er muss seine Einverständnis nicht geben, das ist sein Recht, diese Unterschrift zu verweigern - und nur das zählt. GerneKrankenVersichert Beiträge: 3599 Registriert: 13. 08. Einwilligungserklärung zur weiterleitung medizinischer unterlagen an den mdi.lu. 2008, 14:12 Re: Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreibe von GerneKrankenVersichert » 15. 2013, 14:32 Mafi74 hat geschrieben: Ich habe nichts zu verheimlichen und bin seitens meiner Orthopädin weiter krankgeschrieben. Dann sehe ich auch kein Problem darin, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben. In der Praxis läuft das wesentlich undramatischer ab, als von Machts Sinn vermutet.
§ 301 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V sehe lediglich vor, dass auf Verlangen der Krankenkassen die medizinische Begründung für die Überschreitung der Dauer der Krankenhausbehandlung zu übermitteln sei. Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreiben? - Krankenkassenforum. Diese Vorschrift eröffne nicht die Befugnis zur Erhebung von Krankenhausentlassungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten usw. Aus § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V lasse sich ebenfalls keine Verpflichtung von Ärzten zur Übermittlung der vorgenannten Unterlagen an die Krankenkassen herleiten. Aufgrund der spezialgesetzlichen Regelungen im SGB V sei auch § 100 SGB X nicht anwendbar, soweit es um die Übermittlung von Krankenhausentlassungsberichten gehe. Dies gelte auch für die zweite Alternative in § 100 Abs. 1 SGB X, nach der eine Übermittlung dann zulässig sei, wenn der Betroffene im Einzelfall eingewilligt habe. Die Einholung einer Einwilligungserklärung des Versicherten zur Übermittlung der vorgenannten Unterlagen an die Krankenkasse wäre eine Umgehung der gesetzlichen Regelung zur Prüfung der medizinischen Sachverhalte durch den MDK.