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In den Vorinstanzen ist die Klage abgewiesen worden. Zum Seitenanfang - Übersicht - Zum Seitenende - Übersicht nur zum Immobilienrecht Auch die dagegen gerichtete Revision der Kläger hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Kläger als Grundstückseigentümer nicht die Entfernung der Leitungen verlangen können. Ein solcher Anspruch ist gemäß § 1004 Abs. 2 BGB* ausgeschlossen, weil die Kläger als Stromanschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, nach § 8 Abs. Kein Beschluss über Aufputz-Kabel im Sondereigentum | Immobilien | Haufe. 1 Satz 1 und 2 AVBEltV** verpflichtet waren, die Verlegung der Leitungen unentgeltlich zuzulassen. Ist – wie im entschiedenen Fall – die Inanspruchnahme von privatem und öffentlichem Grundeigentum für eine Verlegung von Elektrizitätsleitungen gleichwertig möglich, ist das Auswahlermessen des Stromversorgungsunternehmens nicht dahin eingeschränkt, dass es öffentliches Grundeigentum vorrangig in Anspruch zu nehmen hat. Auch aus etwaigen Ansprüchen des Versorgungsunternehmens auf Gestattung einer Leitungsverlegung im Straßenraum folgt nicht, dass die hier gewählte Inanspruchnahme des Grundstücks der Kläger ermessensfehlerhaft war.
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstückes durch ein Nachbargrundstück jahrzehntelang gestattet hat, dadurch nicht das Recht verliere, diese Gestattung zu widerrufen und anschließend seinen Beseitigungsanspruch geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hielt unter Bezugnahme auf sein weiteres Urteil vom 29. 02. 2008 (Az. : V ZR 31/07) fest, dass sich eine Duldungspflicht auch nicht aus den früheren Gestattungen eines Grundstücksvoreigentümers ergebe, da derartige Gestattungen einen späteren Grundstückserwerber grundsätzlich nicht binden. E-Auto über öffentl. Gut aufladen? | E-Mobilitätsforum auf energiesparhaus.at. Im Übrigen seien anlässlich der Eigentumswechsel keinerlei schuldrechtliche Vereinbarungen getroffen worden, die etwa einen Grundstückserwerb zur Übernahme von Duldungspflichten verpflichtet hätte. Dabei stellte der Bundesgerichtshof fest, dass in Anwendung der einschlägigen dreijährigen Verjährungsfrist der entsprechende Beseitigungsanspruch des Klägers verjährt sei, dies jedoch nach weiteren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28.
... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web Seitennachricht (Nachricht wird sich in 2 Sekunden automatisch schließen)... Anzeige im separaten Fenster! Stromkabel ber Strae beschdigt:: Mindesthhe? 03. 03. 2009, 19:42 Beitrag #1 Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 03. 2009 Mitglieds-Nr. : 47199 Hallo, bin heut mit meinem LKW (4 Meter hhe) auf einer ffentlichen Dorfstrae gefahren, dabei habe ich ein Stromkabel beschdigt, das ber die Strae gezogen wurden (Privat). Dabei ein PKW leicht beschdigt, weil der mast dabei umfiel. Bin ich nun schuldig wenn das Kabel Privat gezogen wurde? Wrde mich auf antworten freuen!...... Stromkabel über öffentlichen weg eins. 03. 2009, 19:53 #2 Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27. 01. 2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr. : 16344 Wenn die Durchfahrtshhe nicht beschrnkt war, trifft dich wohl keine Schuld. Normalerweise ist ber einer Strae ein Lichtraumprofil von 4, 50 m freizuhalten. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende bld, vorne geht es.