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Frage Ist es der Frau erlaubt, in der Ganzwaschung (Ghusl) ihre Kopfhaut zu waschen, indem sie mit den Fingern durch die Haare fährt? Antwort Der Lobpreis gebhrt Allh und möge Allh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Pflicht ist es fr die Frau, bei der Ganzwaschung nach dem Dschanba-Zustand das Wasser bis an die Haarwurzeln gelangen zu lassen. Dafr ist es nicht notwendig, mit den Fingern diese Stellen vollständig zu erreichen. Wenn sie das macht, um gänzlich sicher zu sein, dass das Wasser die Haarwurzeln erreicht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Es wäre sogar besser dies zu tun, aufgrund des Wortes des Propheten (möge Allh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Unter jedem einzelnen Haar befindet sich der Dschanba-Zustand. Ghusl mit shampoo bar. So durchnässt das Haar vollständig und reinigt die Haut (Ab Dwd). Umm Salama (möge Allh mit ihr zufrieden sein) berichtete in einem Hadth, dass sie sagte: O Gesandter Allhs, ich bin eine Frau mit fest geflochtenem Haar.
Warnungen Verrichte Ghusl nicht in Richtung der Qibla, die Richtung der Kaaba in Mekka, wenn deine Geschlechtsteile nicht bedeckt sind. Wenn du auch nur einen einzigen Körperteil bei der Waschung vergisst, ist das Ritual nicht gültig. Es sollte sehr sorgfältig verrichtet werden und immer mit der Intention im Herzen, wirklich rein zu werden. Während der Verrichtung dieses Rituals solltest du nicht sprechen. Seife/ Shampoo bei Wudu benutzen - Islam Fatwa. Was du brauchst Saubere Wasserquelle Privater Ort Sauberes Handtuch Plattform/sauberer Boden Über dieses wikiHow Diese Seite wurde bisher 281. 700 mal abgerufen. War dieser Artikel hilfreich?
Sie sind, sowohl bei der Gebets- als auch bei der Ganzkörperwaschung, eine Sunnah. Und dies ist unsere Meinung (Schafi'iten). 2. Sie sind obligatorisch, sowohl bei der Gebets- als auch bei der Ganzkörperwaschung, und eine Bedingung für die Gültigkeit davon. Und dies ist die bekannte Ansicht von Ahmad. 3. Anfängerfragen zu Wudu und Ghusl. Obligatorisch für die Ganzkörperwaschung, jedoch nicht für die Gebetswaschung. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa und seiner Gefährten. 4. Al-Istinschaq (das Einführen des Wassers in die Nase) ist obligatorisch bei der Gebetswaschung und bei der Ganzkörperwaschung, das Mundspülen aber nicht. Dies ist eine Überlieferung von Ahmad. Ibn Al-Mundhir sagte: "Und dies ist meine Meinung. "" Aus "Al-Majmu'" (400/1), zusammengefasst. Die stärkere Meinung aber ist die zweite, also dass sowohl das Mundspülen als auch Al-Istinschaq obligatorisch sind und dass sie für die Gültigkeit davon eine Bedingung sind. Unter den Gelehrten gibt es welche, die sagen, dass die Ganzkörperwaschung ohne die beiden ungültig ist, wie bei der Gebetswaschung.