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Sie ist zuständig für privatrechtliche wie auch für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Die Schlichtungsbehörde erteilt telefonische Rechtsauskünfte über - Fragen betreffend Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz - Fragen betreffend Geltung und Inhalt des Gleichstellungsgesetzes - verfahrensrechtliche Fragen Ferner vermittelt die Schlichtungsbehörde Adressen von Rechtsberatungsstellen. Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz Wengistrasse 30 DFA - Persönliche Beratung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit Die DFA berät und unterstützt Menschen, die arbeitslos sind, und Arbeitnehmende, die befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder die Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis haben. Sie bietet - Unterstützung bei Bewerbungen und Stellensuche. Rechtsauskunft: Gerichte ZH. Die DFA-Mitarbeiter/innen helfen Ihnen, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und weitere Unterlagen zu erstellen, zu verbessern und elektronisch abzuspeichern. - Rechtsberatung zum Arbeits- und Arbeitslosenversicherungsrecht.
Die Frage nach dem HIV-Status dürfte also stets mit negativ beantwortet werden. Gibt es Berufe, die ich nicht ausüben darf, weil ich HIV-positiv bin? HIV-positive Arbeitnehmende dürfen in der Schweiz alle Berufe ausüben. Dies gilt auch für Berufe im Gesundheitswesen, bei deren Ausübung es zum Kontakt mit dem Blut anderer Menschen kommen kann. Verpasste Klagefrist von Art. 336b OR bei missbräuchlicher Kündigung - Arbeitsrechtplus. Bei Einhaltung der üblichen und vorgeschriebenen Hygienemassnahmen besteht keine Übertragungsgefahr mit dem HI-Virus. Muss ich meine Arbeitgeberin über meine halbe Invalidenrente informieren, wenn ich eine 50%-Stelle annehme? Wenn Sie sich imstand fühlen, das vereinbarte Arbeitspensum von 50% oder weniger zu bewältigen, besteht keine Rechtspflicht, die Arbeitgeberin über die IV-Rente zu informieren. Zu bedenken ist jedoch, dass anlässlich einer Rentenrevision der Arbeitgeberin regelmässig ein Formular zugestellt wird, in dem sie über Art und Dauer der Beschäftigung sowie über den Lohn des Rentenbezügers Auskunft geben muss. Es empfiehlt sich deshalb, die IV-Stelle zu bitten, nie direkt mit der Arbeitgeberin in Kontakt zu treten, sondern über sie die notwendigen Unterlagen zu verlangen.
In unserer Sommerserie «A rbeitsgericht Zürich » widmen wir uns der aktuellen Ausgabe «Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich 2019». In den Urteilen werden viele interessante arbeitsrechtliche Fragestellungen besprochen. Den Auftakt bei den Urteilsbesprechungen macht die verpasste Klagefrist nach Art. 336b OR. Dabei handelt es sich um das Urteil des Arbeitsgerichts Zürich AH180163 vom 29. März 2019 (AGer-Z 2019 Nr. 11). Und nun zum Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten als Customer Call Center Agent angestellt. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger per 31. Juli 2017. Zufolge Krankheit während der Kündigungsfrist verlängerte sich das Arbeitsverhältnis bis zum 31. Arbeitsrecht Schweiz - Überstunden/Nachtarbeit/Sonn- & Feiertage. Oktober 2017. Der Kläger forderte dann Ende April 2018 in der Schlichtungsverhandlung und dann vor Arbeitsgericht Zürich eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Die Kläger hatte mit Schreiben vom 23. April 2017 Einsprache gegen die Kündigung des Arbeitgebers erhoben, was im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Zürich unbestritten blieb.
Die DFA ist ein ökumenisch getragenes Angebot der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und der Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich.