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Lernförderung Schülerinnen und Schüler erhalten an der Anton-Rée-Schule Lernförderung nach §45 gemäß HmbSG, wenn sie die im Bildungsplan aufgeführten Beobachtungskriterien nicht erfüllen oder den Mindestanforderungen nicht genügen. Die Zeugniskonferenz legt fest, welche Kinder zusätzliche Lernförderung benötigen und legt eine Lern- und Fördervereinbarung zwischen Schule, Schülern und Sorgeberechtigten an. Umsetzung findet die Lernförderung vorrangig in Kleingruppen, die am Dienstag- und Donnerstagnachmittag nach 14 Uhr stattfinden.
Seit 2010 könne das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs an den allgemeinen Schulen festgestellt werden, zudem sei die Feststellung für das Kind nicht mehr mit einer negativen Stigmatisierung verbunden, sondern löse im Gegenteil eine von Eltern und Lehrkräften begrüßte zusätzliche Förderung aus. Überdies habe die Diskussion um die Inklusion viele Lehrkräfte für das Thema besonders sensibilisiert und die Bereitschaft zur Benennung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen erhöht. Schuck und Rauer verweisen darüber hinaus auf weitere mögliche Ursachen für den Anstieg. So vermuten sie Ungenauigkeiten und Eingabefehler in der Schuljahresstatistik. In einer Stichprobe wurde allein an 12 Schulen bei 130 Kindern ein irrtümlicher LSE-Eintrag entdeckt. Fördern statt Wiederholen. Lernförderung nach 45 HmbSG - PDF Kostenfreier Download. Darüber hinaus würden jetzt erstmals die sonderpädagogisch förderbedürftigen Kinder in den auslaufenden integrativen Regelklassen auch als solche benannt. Statt der erwarteten zwei LSE-Kinder pro Klasse würden dabei nun erheblich mehr LSE-Kinder ausgewiesen.
Neben der Begabungsförderung und dem Lerncoaching von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler des Heilwig Gymnasiums gibt es zwei weitere Förderangebote. "Fördern statt Wiederholen" Im Rahmen des Konzepts "Fördern statt Wiederholen" (§ 45 HmbSG) werden Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik am Ende eines Halbjahres nicht ausreichend sind, am Nachmittag – additiv – gefördert. 12 x pro Halbjahr erhalten sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde in dem betroffenen Fach (oder in mehreren). Zum Verfahren: Mit dem Zeugnis bekommen die Schülerinnen und Schüler eine sogenannte Lern- und Fördervereinbarung ausgehändigt, die von ihnen, den Eltern und den Klassenlehrern unterschrieben und mit der Zeugniskopie zeitnah zurückgegeben werden muss. Die Fördervereinbarungen sind Bestandteil der jeweiligen Schülerakten und dienen gleichzeitig als Grundlage für die Zusammenstellung der Förderkurse. Sobald das Angebot steht, werden die Schülerinnen und Schüler über den Starttermin, Räume und Uhrzeit ihrer Kurse schriftlich und über die Homepage informiert.
Quantität und Qualität des Förderangebots haben sich dadurch deutlich verbessert. " Im Auftrag der Schulbehörde untersuchen jetzt die Wissenschaftler Prof. Dr. Karl Dieter Schuck und Prof. Wulf Rauer den Anstieg zwischen den Schuljahren 2011 und 2012 genauer. Im Rahmen dieser Untersuchung werden die vorhandenen statistischen Angaben der Schulen analysiert sowie Gespräche mit Schulleitungen und Lehrkräften geführt. In einem Zwischenbericht vermuten die Wissenschaftler, dass der dramatische Anstieg unter anderem auf veränderte Diagnosemaßstäbe zurückzuführen sei. Ursache sei neben Diagnoseunsicherheiten nun aber auch die Wahrnehmung von moderaten Entwicklungs- und Lernproblemen in einer bisherigen Grauzone. Oft sei in der Vergangenheit trotz vorhandener Lern- und Entwicklungsprobleme kein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem formellen Verfahren festgestellt worden, weil dies nur unter Beteiligung von Sonderschulen erfolgen konnte und Eltern und Lehrkräfte die damit verbundene Gefahr der "Abschulung" auf eine Sonderschule vermeiden wollten.