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Die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels ist in der Eigentümergemeinschaft ein immer wieder auftretendes Thema, das auch häufig zu Streit führen kann. Wird in einer Eigentümergemeinschaft ein neuer Kostenverteilungsschlüssel für die "Müllbeseitigungskosten" beschlossen, so werden davon die Kosten des Hausmeisters hinsichtlich der Müllentsorgung nicht erfasst. Dies stellte das Landgericht in Frankfurt am Main im April des Jahres 2015 klar. Das Gericht wies bei dieser Gelegenheit auch darauf hin, dass Teile von Jahresabrechnungen anfechtbar sind, wenn es sich bei diesen Teilregelungen um rechnerisch selbstständige und somit auch abgrenzbare Teile handelt. Änderung kostenverteilungsschlüssel web du posteur. WEG: Auch einzelne Teile der Jahresabrechnung sind anfechtbar Als Wohnungseigentümer kann man also auch einzelne Teile von Jahresabrechnungen anfechten, wenn diese wegen ihrer Selbständigkeit isoliert anfechtbar sind. Das hat die Folge, dass den die Kosten des Prozesses bestimmenden Gegenstandswert einer Anfechtungsklage reduziert wird.
Eine Ermessensreduzierung tritt auch nicht vor dem Hintergrund ein, dass eine geänderte Nutzung einzelner Räumlichkeiten ggf. zu einer "ungerechteren" Verteilung der nach Miteigentumsanteilen zu verteilenden Kosten führt. Bei Unbilligkeit des in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels durch Änderung der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, können die Wohnungseigentümer lediglich – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels beanspruchen. Kostenverteilungsänderung (WEMoG) / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Landgericht Itzehoe, Urteil vom 24. 01. 2012 – 11 S 16/11 BGH, Urteil vom 09. 07. 2010 – IV ZR 202/2009 ↩
Hier macht das Landgericht allerdings eine wichtige Einschränkung. Ein Eigentümer hatte die Abrechnung für 2008 angefochten und Kostenverteilung nach dem Schlüssel der Teilungserklärung verlangt. Dazu entschied das Gericht, dass der über lange Zeit praktizierte Schlüssel einen Vertrauensschutz geschaffen hat: Da er auch dem Wirtschaftsplan für 2008 zugrundegelegen hatte, konnten sich die Eigentümer darauf verlassen, dass die Jahresabrechnung nicht nachträglich wegen des falschen Schlüssels angefochten wird. Änderung kostenverteilungsschlüssel web page. Nachdem sie durch den Prozess, den Fehler kennen, können sie sich im Zukunft wohl nicht mehr auf den Vertrauensschutz berufen. (Stand 22. 11. 2012)
Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt. Die sich aus den Gesetzesmotiven ergebende Bindung an einen sachlichen Grund bringt nur zum Ausdruck, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt insbesondere nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. WEG: rückwirkende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ist zulässig - GeVestor. Dem den Wohnungseigentümern bei einer Beschlussfassung über die Änderung des Verteilungsschlüssels eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum wird eine Grenze nur durch das Willkürverbot gezogen. (BGH vom 02. 10. 2020 – V ZR 282/19) Dr. Thomas Gutwin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Page load link
Ein schwerwiegender Grund setzt aber voraus, dass der geltenden Verteilungsschlüssel für den die Änderungen verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens 25%) höheren Belastung als die Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder Nutzflächen führt. Die erhebliche Mehrbelastung ist aber nur eine notwendige Bedingung. Kostenverteilungsschlüssel jahrelang falsch: die Konsequenzen | wohnen im eigentum e.V.. Alle Umstände des Einzelfalls seien abzuwägen. Dazu gehörten auch: Zu berücksichtigen ist die Erkennbarkeit einer nicht sachgerechten Kostenbelastung bereits beim Erwerb sowie das Vertrauen der übrigen Sondereigentümer auf den Bestand des geltenden Kostenverteilungsschlüssels. [Fußnote 2] Diese Umstände dürfen aber nicht überbewertet werden. [Fußnote 3] Die nach der Teilungserklärung erlaubten verschiedenen Nutzungen (Wohnen, Gewerbe) sind geeignet, einen Kostenverteilungsschlüssel zu rechtfertigen, der deutlich von der Wohn- und Nutzfläche abweicht. [Fußnote 4] Maßgebend ist dabei nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die erlaubte Nutzung: [Fußnote 5] Bei unterschiedlicher Nutzung(smöglichkeit) der Sondereigentumseinheiten ist deren Größe aber kein hinreichender Maßstab zur Bestimmung der anteiligen Kostenverursachung.
Die Gemeinschaftsordnung enthält hinsichtlich der Verteilung der Kosten für Heizung und Warmwasser in § 12 Nr. 3 folgende Regelung: "Grundsätzlich bestimmt sich die Verteilung der Kosten des Heizbetriebs nach dem Verhältnis der Wohnflächen des Sondereigentums zur Gesamtwohnfläche. Terrassen, Balkone und Loggien, soweit sie bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt sind, werden hierbei ausgeschieden. Wird der Verbrauch an Wärme durch Messgeräte ermittelt, so werden lediglich 50% der Kosten nach vorstehendem Maßstab umgelegt (Grundkostenanteil). Für die Verteilung der restlichen Kosten ist das Ergebnis der Wärmemeßgeräte bestimmend (Verbrauchskostenanteil). Für die Kosten einer zentralen Warmwasserversorgung gelten die gleichen Grundsätze, lediglich mit der Ausnahme, dass der Grundkostenanteil 30% und der Verbrauchskostenanteil 70% der Gesamtkosten beträgt. " Die gegen diesen Beschluss gerichtete Anfechtungsklage hat das Amtsgericht abgewiesen. Änderung kostenverteilungsschlüssel web design. Die Berufung hat das Landgericht zurückgewiesen und die Revision beschränkt zugelassen.