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Keine Betreuungsgebühr, wenn das Kreditinstitut schon vorgesorgt hat Wenn das Kreditinstitut jedoch bereits im Vorfeld der Beurkundung einer Finanzierungsgrundschuld erklärt, dass sie die Sicherungsabrede zur Kaufpreisfinanzierung von sich aus beachten wird und wenn die Sicherungsabrede zudem bei Übersendung der Grundschuldbestellungsformulare an den Notar bereits in das Formular der Bank eingearbeitet ist, dann fällt die Betreuungsgebühr nicht an. Das Einverständnis zur Einschränkung der Sicherungsabrede wurde dann nämlich bereits angeboten und dieses Angebot mit der Grundschuldbestellung angenommen. Ein dann zur Sicherheit erledigter Hinweis des Notars auf die Sicherungsabrede ist in diesem speziellen Fall ausnahmsweise für den Rechtserfolg irrelevant und gebührenrechtlich deshalb nicht zu würdigen (Anmerkung von Kersten, ZNotP 2019, 315, 318). Entgegennahme grundschuld durch nota bene. DER Infobrief für Notariatsmitarbeiter – Sieben Seiten Sicherheit notarbüro – das ist der erste und einzige monatliche pdf-Infobrief für Notariatsmitarbeiter mit aktuellen Rechtsänderungen, Topthemen aus der Praxis und bewährten Mustern.
Die Versteigerung einer Immobilie, die durch die Grundschuld letztlich ermöglicht wird, stellt allerdings ein langwieriges Verfahren dar. Der Kreditgeber sucht also Möglichkeiten im Fall der Fälle schneller an sein Geld zu kommen. Das abstrakte Schuldversprechen dient dazu, eine Grundlage für den schnellen Zugriff auf Ihr sonstiges, liquides Vermögen als Schuldner zu schaffen. Allein das abstrakte Schuldanerkenntnis reicht hierfür allerdings noch nicht aus. Notwendig ist vielmehr auch eine entsprechende Vollstreckungsunterwerfung des Schuldners. Entgegennahme grundschuld durch notariat. Diese ersetzt das gerichtliche Urteil, das ansonsten als Grundlage von Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich wäre. Vollstreckungsunterwerfung – Kein Grund zur Sorge In den Grundschuldbestellungsurkunden sind meist zwei Vollstreckungs- unterwerfungen vorgesehen, die der Kreditgeber Ihnen als Schuldner abverlangt. Der Eigentümer unterwirft sich "dinglich" in das Grundstück, der Darlehensnehmer/Schuldner "persönlich" in sein gesamtes Vermögen. Sind Sie zugleich Eigentümer und Darlehensnehmer müssen Sie beide Vollstreckungsunterwerfungen abgeben.
Anlässlich des Kaufs einer Immobilie nimmt der Käufer regelmäßig ein Darlehen bei einer Bank, Sparkasse oder Bausparkasse auf. Ein Darlehen erhält aber nur derjenige, bei dem das Kreditinstitut mit einer Rückzahlung einschließlich Verzinsung dauerhaft rechnen kann und dementsprechend bestmöglich abgesichert ist. Diese Sicherheit gibt ein Pfand. Die Situation ist –sehr vereinfacht erklärt- vergleichbar mit dem des altbekannten Pfandhauses: man gibt dem Pfandleiher z. Abwicklung Grundschuldbestellung mit Entgegennahme - FoReNo.de. B. wertvollen Schmuck, der daraufhin Bargeld als Darlehen aushändigt. Erhält er das Geld einschließlich Zinsen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurück, gibt er den Schmuck wieder heraus. Geschieht dies nicht, darf er den Schmuck verwerten, also verkaufen, um sich Bargeld zu verschaffen. Da Immobilien dauerhaft wertbeständig sind, verlangt die finanzierende Bank des Käufers ein Pfandrecht am künftigen Grundeigentum des Käufers. Dies geschieht durch Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch. Dieses Pfandrecht berechtigt das Kreditinstitut für den Fall, dass das Darlehen wegen ausstehender Zahlung der Darlehensraten gekündigt wird, die Immobilie versteigern zu lassen.
Auch hier hilft das GNotKG weiter. In § 53 Abs. 1 GNotKG wird klargestellt, dass der Geschäftswert eines Grundpfandrechtes dem Nennbetrag desselbigen entspricht. Bestellt man also eine Grundschuld i. H. v. 100. 000 EUR, dann ist auch deren Geschäftswert 100. 000 EUR. Sollen gleich mehrere Grundpfandrechte eingetragen werden, gibt § 55 Abs. 2 GNotKG vor, dass jede Eintragung gesondert Gebühren verursacht. 2. Die Grundschuld im Kostenverzeichnis des GNotKG Nachdem man nun den Geschäftswert ermittelt hat und sich den Gebührenbetrag aus der Anlage 2 zu § 34 GNotKG heraus gesucht hat, ist man aber noch nicht fertig. Wie sich aus § 3 Abs. 2 GNotKG ergibt, liegt dem Gesetz ein Kostenverzeichnis als Anlage 1 bei. Dort sind Zahlenwerte (0, 5; 1, 0; 2, 0;) einegtragen, die man mit dem Betrag aus Anlage 2 multipliziert. So kommt man auf die Grundbuchkosten der eigenen Grundschuld. 3. Beispiel – Grundschuld i. Finanzierungsgrundschuld Betreuungsgebühr - Seite 3 - FoReNo.de. 000 EUR Da das jetzt alles sehr kompliziert erscheint, soll ein Rechenbeispiel für Klarheit sorgen.