actionbrowser.com
Dies ist beispielsweise bei persönlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen meistens der Fall. Ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, spielt besonders bei der Bedarfsberechnung von Hartz 4 eine entscheidende Rolle. Unter Einbeziehung des Einkommens und Vermögens aller Personen einer Bedarfsgemeinschaft wird dann berechnet, wie viel Hartz 4 einer bedürftigen Person zusteht. Schulbedarf bei temporärer Bedarfsgemeinschaft | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). Aber nicht immer ist eine Bedarfsgemeinschaft auch von Dauer. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt beispielsweise vor, wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben und sich das Kind regelmäßig bei einem Elternteil aufhält, bei welchem es nicht dauerhaft wohnt. Lebt dieser Elternteil von Hartz 4, kann er für jeden Tag, an dem sich das Kind mehr als 12 Stunden bei ihm aufhält, auf Antrag anteilig 1/30 des Regelsatzes erhalten. So kann sichergestellt werden, dass der Elternteil genügend Leistungen bekommt, um das Kind in diesem Zeitraum zu versorgen. Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Ist ein Antrag vonnöten? Wollen Sie bei Hartz-4-Bezug eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden, können Sie ein formloses Schreiben verfassen.
Die Klägerin zu 1) hält nicht nur den Wohnanteil für den Kläger zu 2) vor, sondern hat darüber hinaus jeden Monat an das Internat 350, – € Eigenanteil zu zahlen. Zusätzlich wird sie auch noch das in Höhe von 150, – € darlehensweise gewährte Stipendium zurückzahlen müssen. Die Ersparnis bei den Lebenshaltungskosten durch die Abwesenheit des Klägers zu 2) unter der Woche wird schon durch den Eigenanteil mehr als aufgezehrt. Sauer, SGB II § 7 Leistungsberechtigte / 2.4.4 Kinder | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Fachanwalt Sozialrecht Kiel Stephan Felsmann
Rz. 282 Bei Kindern ist darauf zu achten, dass sie zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören können, aber auch, abgesehen von den Fällen des Abs. 2 Satz 3, selbst eine Bedarfsgemeinschaft bilden können. Daraus entstehen Konkurrenzsituationen, wenn das Kind im Haushalt der Eltern mit eigenem Kind oder einem Partner in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft lebt. Schon Abs. 3 Nr. 2 setzt nicht voraus, dass ausschließlich das unverheiratete Kind unter 25 Jahren erwerbsfähig ist. Die in Abs. 3 Nr. 1 bis 4 beschriebenen Personengruppen sind nur abstrakt definiert und nicht in der Weise trennscharf voneinander abgegrenzt, dass sich konkrete Personen immer nur einer Personengruppe zuordnen lassen ( BSG, Urteil v. 17. 7. Temporary bedarfsgemeinschaft sgb ii 2017. 2014, B 14 AS 54/13 R). Zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören unverheiratete Kinder unter 25 Jahren z. B. nicht mehr (außer bei Erreichen dieses Alters oder bei Hochzeit), wenn das Kind mit einem erwerbsfähigen Partner im Haushalt der erwerbsfähigen Eltern lebt oder als erwerbsfähiges Kind selbst ein Kind hat oder das Kind seinen Lebensunterhalt selbst aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.