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#1 Hallo, Meine GmbH ist Istversteuerer bei Bilanzierung SKR03. Folgende Frage: Wie gehe ich mit einer Ausgangs-Rechnung aus Dezember, die im Januar bezahlt wird, um? Unternehmer-suite bucht die USt. ja auf Kto. 1766 "USt. nicht fällig". Muss ich diese Position zum Jahresabschluss auf ein anderes Konto, z. B. 1736 "Verb. Steuern und Abgaben" umbuchen? Ich denke auch an meine USt-Voranmeldung für Januar, bei der ja die dann vereinnahmte USt. ggf. falsch dem Folgejahr zugeordnet wird. Danke für Eure Hinweise! Wechsel EÜR auf Bilanzierung - kurze Frage zum Vor... - DATEV-Community - 110733. #2 Ausgangs-Rechnung aus Dezember, die im Januar bezahlt wird, um? einfach mal nach der 10 Tagesregel suchen. #3 Moin Gruetzi, die Buchung ist Unternehmer ist hier vollkommen i. O. - der Umsatz ist in 2017 und die Umsatzsteuer wird wie im laufenden Jahr im Januar fällig, es muss nichts umgebucht werden ( die USt-Voranmeldung Dezember wird dann im Januar auf "USt laufendes Jahr" gebucht und im alten Jahr entsprechend eingebucht (1780 an 1789). Eine "10-Tage Regelung" gibt es bei Bilanzierung nicht!!
Zahlung eines Einnahmen-Überschussrechners im Folgejahr Der Kunde zahlt seine offene Rechnung aus dem September 01 im Januar 02. Es liegt eine Einnahme des Jahres 02 vor. 2 Einnahmen-Überschussrechnung und umsatzsteuerliche Istversteuerung Wer seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, darf seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern. Er kann seine Umsätze erst dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden, wenn er die Gegenleistung erhalten hat. Die im jeweiligen Betrachtungszeitraum zugeflossenen Einnahmen führen sowohl zu einer ertragsteuerlichen als auch zu einer umsatzsteuerlichen Erfassung im Zeitraum des Zuflusses. Jahresübergreifende Zahlungen führen somit ertragsteuerlich wie auch umsatzsteuerlich zu gleichen Ergebnissen. Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG bezieht sich aber nur auf die Besteuerung der Ausgangsumsätze. Bilanzierer rechnung vorjahr ist um faktor. Eine korrespondierende Regelung für die Vorsteuer gibt es nicht. Das bedeutet, dass die Vorsteuer erst dann abgezogen werden kann, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.
Rechnung aus dem Vorjahr - wie "nachbuchen"? | Rechnungswesenforum Diskutieren Sie Rechnung aus dem Vorjahr - wie "nachbuchen"? im Allgemeine Fragen zur Buchführung nach dem HGB Forum im Bereich Buchführung / Buchhaltung; Hallo, in einer KG wurde eine Eingangsrechnung, die das letzte, bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahr betrifft und auch im alten Jahr gestellt wurde,... Seite 1 von 2 1 2 Weiter > Harry1880 Erfahrener Benutzer Registriert seit: 2. Oktober 2012 Beiträge: 279 Zustimmungen: 5 Geschlecht: männlich Hallo, in einer KG wurde eine Eingangsrechnung, die das letzte, bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahr betrifft und auch im alten Jahr gestellt wurde, versehentlich nicht gebucht. Was ist nun zu tun? Rechnung aus dem Vorjahr - wie "nachbuchen"? Beitrag #1 29. Oktober 2013 28. Februar 2012 2. Umsatzsteuer Vorjahr buchen: EÜR | Finance | Haufe. 709 87 JA schon weg? Wann erfolgte Zahlung? Rechnung aus dem Vorjahr - wie "nachbuchen"? Beitrag #2 Hallo Elo, die Zahlung erfolgte jetzt im Oktober. Harry Rechnung aus dem Vorjahr - wie "nachbuchen"?
Das wird doch alles konfus und abweichend und letztlich unlesbar. Im Forum sollen die Antwort themenorientiert und hilfreich bleiben. So eine abweichende Diskussion werde ich im Sinne der übersichtlichen Hilfe unterbinden und eure Nebenschauplätze löschen. Wollt Ihr Euch Verwarnungen einhandeln?
Rechnung von 2021 wird im Jahr 2020 gebucht - Auftragswesen / Fakturierung - | Community zum Thema Lexware und mehr
4. 2015, 11 K 397/15 E, DStRE 2016 S. 131, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 58/15). Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden. Je nach Interessenlage sollten einschlägige Fälle offengehalten werden. Diese Informationen könnten Sie auch interessieren: Kfz-Handel und Umsatzsteuer: Für das Ausschlachten von Fahrzeugen ist die Differenzbesteuerung nicht anwendbar