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Frage vom 17. 12. 2010 | 18:58 Von Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1139x hilfreich) Studie der Uni Bielefeld bestätigt: Viele Vermieter sind dumm und leiden an Wahnvorstellungen Mit großem Pomp hat die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Mietrechtsänderungen angekündigt, um Vermieter vor Mietnomaden zu schützen. Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorhabens haben Bundesjustiz- und Bundesbauministerium bei der Universität Bielefeld eine Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie – die am 22. Dezember offiziell vorgestellt werden soll – bestätigen. Das Problem "Mietnomaden" ist sehr viel geringer als die reißerische Berichterstattung in der Presse und die Hetze in verschiedenen Vermieterpostillen nahe legt. Und obendrein sind die Vermieter oftmals auch noch selber Schuld, wenn sie Opfer von Mietnomaden werden. Behauptungen fehlgeleiteter Wiirrköpfe, bis zu 40% aller Mieter seien Mietnomaden, entpuppen sich bei Lichte besehen als Wahnvorstellungen. Zum Hintergrund der Studie: Gegenstand der Studie ist es gewesen, bekannt gewordene Fälle von Mietnomadentum zu dokumentieren, auszuwerten und Vorschläge zu erarbeiten, wie Vermieter vor Mietnomaden besser geschützt werden können.
B. Selbstauskunft, Vormieter). Fazit: Würden Vermieter wie vernunftbegabte Geschäftsleute mit ihrem Eigentum umgehen, statt geldgierig und blauäugig an jeden vermieten, würde sich die ohnehin überschaubare Anzahl von 50 echten Mietnomadenfällen pro Jahr noch einmal mehr als halbieren. Der Hilferuf der so sehr gebeutelten Vermieter durch angeblich weit verbreitetes Mietnomadentum entbehrt daher jeder Grundlage. Wer die Studie der Universität Bielefeld unvoreingenommen durcharbeitet, kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass die wenigen Mietnomaden, die es überhaupt gibt, vor allem wegen dem Fehlverhalten der Vermieter eine Chance haben, mit ihrem Treiben durchzukommen. Solange sich zwei Drittel aller Vermieter dämlich anstellt, muss das Mietrecht nicht geändert werden. Der Gesetzgeber ist nicht dazu, da die von den Vermieterlies bei Vertragsschluss begangenen Dummheiten zu korrigieren! ----------------- ""
Seit der Mietrechtsänderung 2013 werden Räumungssachen von den Gerichten bevorzugt behandelt (§ 272 Abs. 4 ZPO). Zudem kann der Mietschuldner vom Gericht verpflichtet werden, Sicherheiten für die Mieten zu hinterlegen, die während des Verfahrens weiter anfallen. Bei Nichtbefolgen der Sicherheitsanordnung kann der Vermieter beschleunigt eine Räumung erwirken. Seit der Einführung der sogenannten Berliner Räumung kann der Vermieter die Wohnung auch durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen, sobald er über einen Räumungstitel verfügt, ohne die in der Wohnung verbliebenen Gegenstände abtransportieren und die Kosten für die Einlagerung tragen zu müssen. Ferner erhält der Vermieter mit der Gesetzesänderung einen neuen Anspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren, wodurch er auch gegen ihm unbekannte oder angebliche Untermieter zügig einen Räumungstitel erwirken kann. [7] Nach einem Urteil des Landgerichts Bonn darf der Mietvertrag eine Klausel enthalten, nach der die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Rate der Kaution und der ersten Monatsmiete abhängig gemacht wird.